Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband
(DBSV) kritisiert aktuelle Pläne der Bundesregierung und befürchtet
eine massive Benachteiligung blinder, sehbehinderter und taubblinder
Menschen. Anlass ist der Referentenentwurf des
Bundesteilhabegesetzes, der am Dienstag vorgestellt wurde. Das Gesetz
tritt mit dem Anspruch an, die Lebenssituation behinderter Menschen
mit einer Vielzahl von Maßnahmen zu verbessern, die ersten davon
sollen zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten.
Der DBSV beanstandet eine gravierende Lücke im Entwurf: Es wurde
versäumt, die Lebensbedingungen für blinde Menschen bundesweit
anzugleichen. „Wie kann die Bundesregierung die Augen davor
verschließen, dass blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde
Menschen je nach Wohnort völlig unterschiedliche Leistungen
beziehen?“, fragt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. So bedeutet
beispielsweise ein Umzug von Hessen nach Thüringen für einen blinden
Menschen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung um mehr als 50
Prozent.
Hauptkritikpunkt des Verbandes ist, dass die Blindenhilfe nach wie
vor nur dann gewährt werden soll, wenn ein blinder Mensch die
Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllt. Bei der Eingliederungshilfe
dagegen sollen die strengen Regeln für die Anrechnung von Einkommen
und Vermögen gelockert werden. „Während bei der einen
Teilhabeleistung Verbesserungen geplant sind, wird die andere
einfach ignoriert“, konstatiert Renate Reymann. „Die blinden Menschen
in Deutschland werden sich eine derartige Ungleichbehandlung nicht
gefallen lassen!“
Am Freitag steht das Bundesteilhabegesetz auf der Agenda des
DBSV-Verwaltungsrates. Der Verband plant, die genannten und weitere
gravierende Kritikpunkte in einer Resolution zu thematisieren.
Hintergrund: Blindengeld und Blindenhilfe
Das Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich für blinde Menschen in
Form einer monatlichen Unterstützung. Man braucht es, um Ausgaben zu
begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine
Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen
oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.).
Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in
dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland
sehr unterschiedlich.
Falls man blind und Sozialhilfe-berechtigt ist, bekommt man für
seine behinderungsbedingten Ausgaben 653,96 Euro monatlich. Das
Blindengeld wird dann durch die so genannte „Blindenhilfe“
aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten
die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man
nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch
Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für „eine
angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 798 Euro verdienen. Auch
Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen.
Mehr Infos unter www.blindengeld.dbsv.org und
www.teilhabegesetz.dbsv.org
Pressekontakt:
Volker Lenk, Pressesprecher
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Tel.: (030) 28 53 87-140
E-Mail: v.lenk@dbsv.org