
„Nachdem die Länder die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Haushaltsabgabe langfristig abgesichert haben, muss in der nächsten Legislaturperiode des deutschen Bundestages eine grundlegende Rundfunkreform auf den Weg gebracht werden“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Auch in der Medienpolitik müssen wir das Subsidiaritätsprinzip stärken. Was private Unternehmen mindestens genauso gut oder besser machen können, muss der Staat nicht selber für seine Bürger bereit stellen. Unterhaltungsangebote und Sportübertragungen sind kein notwendiger Bestandteil öffentlich-rechtlicher Daseinsvorsorge. Bei Nachrichten und Informationsangeboten sieht das immer noch anders aus. Darauf sollte sich der öffentlich- rechtliche Rundfunk beschränken. Dann könnte die Haushaltsabgabe spürbar sinken“, erklärt Heinz.
Das Thema Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist Bestandteil des BDWi-Programms zur Bundestagswahl. Der vollständige Programmentwurf ist auf unserer Website unter folgendem Link zu finden: http://www.bundesverband-dienstleistungswirtschaft.de/positionen/stellungnahmen/stellungsnahmen/article/642/20.html Kommentare zum Programmentwurf sind erwünscht, insofern sie uns bis zum 30. April erreichen, werden sie in einer Synopse veröffentlicht.
Weitere Informationen unter:
http://www.bdwi-online.de