Maßstab ist das BDWi-Programm „Agenda der Dienstleistungswirtschaft, Legistatur 2013 ? 2017“.
„Erbschaftsteuern treffen den Mittelstand besonders hart, wenn sie aus der Substanz des jeweiligen Unternehmens entrichtet werden müssen. Einerseits den Mittelstand loben und auf der anderen Seite die Ãœbertragung von Unternehmen an geeignete Nachfolger zu belasten, das passt nicht zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass Erbschaftsteuern die Unternehmen in einer schwierigen Phase treffen ? der erfahrene Unternehmenslenker scheidet aus ? der Nachfolger steht vor großen Herausforderungen. Da ist Liquidität unbedingt erforderlich“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
Zum Thema aus der BDWi-Agenda:
BDWi
Keine zusätzliche Belastung von Betriebsvermögen mit Erbschaftsteuern
Eine weitere Reform der Erbschaftsteuer steht an. Hintergrund hierfür ist die Rechtsprechung und eine Initiative der Europäischen Kommission. Sollte die Erbschaftsteuer steigen, drohen Belastungen für die Übergabe von Unternehmen. Pro Jahr werden ca. 20.000 Unternehmen an Nachfolger übergeben. Gut die Hälfte aller Unternehmen wird an Familienmitglieder übertragen. Eine zusätzliche Belastung durch eine Anhebung der Erbschaftsteuer würde erfolgreiche Übertragungen erschweren und den Mittelstand schwächen.
Die Auszüge aus den Parteiprogrammen und die vollständige Synopse finden Sie unter:
http://www.bundesverband-dienstleistungswirtschaft.de/positionen/stellungnahmen/stellungsnahmen/article/674/20.html.
Weitere Informationen unter:
http://www.bdwi-online.de