Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die umstrittene
Wortmarke „Black Friday“ für einige wesentliche Dienstleistungen des Bereichs
„Werbung“ gelöscht werden muss.
Damit bestätigt das Gericht seine erste Einschätzung aus der mündlichen
Verhandlung vom 26. September 2019, wonach die umfassende Löschung der Marke
durch das Deutsche Patent- und Markenamt zwar aufgehoben, jedoch für einige
entscheidende Werbedienstleistungen bestätigt werden solle.
So hält das Bundespatengericht die Marke „Black Friday“ für die Dienstleistung
„Werbung“ für nicht schutzfähig. Unter anderem müsse die Marke für die
Dienstleistungen „Marketing“, „Organisation und Durchführung von
Werbeveranstaltungen“, „Planung von Werbemaßnahmen“, „Verbreitung von
Werbeanzeigen“ und „Werbung im Internet für Dritte“ sowie eine Vielzahl weiterer
im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen gelöscht werden.
Für die Entscheidung des Bundespatentgerichts war unter anderem maßgeblich, dass
das Portal BlackFriday.de schon vor der Markenanmeldung auf dem deutschen Markt
aktiv war und bereits im Jahr 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern
aus Deutschland bündelte (Hier eine Übersicht: https://www.blackfriday.de/2012).
Dies begründe ein Freihaltebedürfnis für den Begriff „Black Friday“ für damit im
Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
Das Bundespatentgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Demnach können die
beteiligten Parteien innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses
Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
BlackFriday.de begrüßt die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Die
Markeninhaberin hatte in der Vergangenheit BlackFriday.de sowie einige Partner
des Portals aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen abgemahnt. Dieses
Vorgehen wurde bereits im Oktober 2017 im Eilverfahren (ohne mündliche
Verhandlung) vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung untersagt.
Im April 2020 wird hierzu eine mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren
stattfinden. Mehr dazu finden Sie hier: http://ots.de/qc0eaZ.
Da die Marke „Black Friday“ aber auch nach der Entscheidung des
Bundespatentgerichts für viele Waren und Dienstleistungen erhalten bleiben wird
und so weiterhin für Verwirrung bei bestehenden und potenziellen Partnern sorgen
könnte, hat BlackFriday.de bereits im November 2019 einen weiteren Schritt
eingeleitet und eine Klage auf Löschung der Marke wegen Verfalls aufgrund von
Nichtbenutzung beim Landgericht Berlin eingereicht. Nach § 49 Abs. 1 MarkenG
muss eine Marke nach ihrer Eintragung für jede einzelne geschützte Ware oder
Dienstleistung ernsthaft benutzt werden. Geschieht dies nicht, können auf Antrag
die nicht benutzten Waren und Dienstleistungen gelöscht werden. Es reicht für
eine rechtserhaltende Benutzung nicht aus, dass der Begriff „Black Friday“
irgendwie verwendet wird. Der Begriff muss vielmehr so verwendet werden, dass er
als Hinweis auf die Waren oder Dienstleistungen aus einem ganz bestimmten
Unternehmen zu bewerten ist. Bei der Marke „Black Friday“ ist eine solche
Benutzung für den ganz überwiegenden Teil der eingetragenen Waren und
Dienstleistungen nicht erkennbar. Beispielsweise gibt es keine „Black Friday
Anrufbeantworter“, keine „Black Friday Computerbildschirme“, keine „Black Friday
Geschäfte“ und auch keinen „Black Friday Online Shop“. Weitere Informationen zur
Löschungsklage finden Sie hier: http://ots.de/4gC9vY.
Ãœber BlackFriday.de:
BlackFriday.de ist Deutschlands dienstältestes „Black Friday Portal“ und wurde
im Januar 2012 von Marketingexperte Simon Gall gegründet – also mehr als 1 Jahr
vor der Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ (2013) und mehr als 4 Jahre vor
der Ãœbertragung der Marke (2016) auf die aktuelle Inhaberin.
BlackFriday.de bündelt ähnlich wie das US-amerikanische Vorbild BlackFriday.com
Deals und Black Friday Aktionen deutscher Händler um Shoppern und
Schnäppchenjägern einen übersichtlichen Einstieg in ihr Black Friday Shopping zu
ermöglichen.
Seit der Ãœbertragung der Wortmarke „Black Friday“ auf die aktuelle Inhaberin
kämpft Gründer und Betreiber Simon Gall gegen die zweifelhafte Marke und die
darauf gestützten unberechtigten Angriffe gegen ihn und seine Partner.
Pressekontakt:
Simon Gall – BlackFriday.de
Lothringer Str. 12
46045 Oberhausen
E-Mail: info@blackfriday.de
Tel.: (0208) 88 289 821
Web: www.blackfriday.de
Short-URL: bf.de
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