Nach dem Bundestag wollen auch die Bundesländer umfassende Mitsprache bei den Maßnahmen zur Euro-Rettung. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ verlangen die Europaminister der Länder in einem einstimmigen Beschluss zum geplanten permanenten Rettungsschirm für notleidende Euro-Länder (ESM), „die Mitwirkungsrechte des Bundesrates gemäß Artikel 23 Grundgesetz sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Gewährung von Finanzhilfen“ zu beachten. Der ESM sei ein Projekt der EU. Nötig sei in dieser Angelegenheit „eine intensive und frühzeitige Zusammenarbeit von Bundestag und Bundesrat“. Die Länder befürchten negative Rückwirkungen auf das Zinsniveau für ihre eigenen Kredite.
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