Die FDP lehnt auch nach den vereitelten Anschlägen mutmaßlicher Islamisten eine pauschale Verlängerung der umstrittenen Anti-Terror-Gesetze ab. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) widersprach Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der die Festnahme dreier verdächtiger al-Qaida-Anhänger als Beleg für die Fortführung dieser Regelungen gewertet hatte. Die Bundesjustizministerin sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagausgabe): „Keine der vom Bundeskriminalamt bei der Fahndung nach den drei Männern genutzten polizeilichen Befugnisse zur Terrorismusabwehr ist auf die gesetzliche Normen gestützt, um die es in derzeitigen Gesprächen zur Verlängerung des Ergänzungsgesetzes zur Terrorismusbekämpfung geht.“ Vielmehr stünden dort zusätzliche Befugnisse für die Nachrichtendienste im Mittelpunkt. In der Bundesregierung sei man sich noch nicht einig, welche der Regelungen im Anti-Terror-Gesetz nützlich und erforderlich seien, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie machte deutlich, dass sie einige Vorschriften für überflüssig hält: „Manche der Gesetze sind kein einziges Mal oder nur ganz selten angewandt worden.“ Für Anfang kommender Woche ist eine neues, hochrangig besetztes Treffen von FDP- und Unionsvertretern zu dieser strittigen Frage angesetzt. Die FDP will dann konkrete Vorschläge für einzelne Regelungen des Gesetzeswerkes vorlegen.
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