
„Es lässt sich festhalten, dass mit dem vorliegenden, ausgearbeiteten und damit auch kurzfristig beschlussfähigen Referentenentwurf ein erster wesentlicher Schritt für die ernsthafte Etablierung der Honorarberatung in Deutschland gemacht ist, für die wir uns bereits über viele Jahre hinweg eingesetzt haben. Das ist erfreulich.“ erklärt Ulf Niklas, Mitgründer und Sprecher der BundesInitiative. Man sehe allerdings nicht unerheblichen Nachbesserungsbedarf für den vorliegenden Gesetzesentwurf.
„Derzeit sieht der Entwurf nur die Regelung der Beratung über Wertpapieranlagen vor. Dies hatte sich im Vorfeld – wir waren in den vorlaufenden Abstimmungsprozess qua Expertenanhörungen des Bundesministeriums für Finanzen einbezogen – leider bereits abgezeichnet.“ erläutert Thomas Abel, Mitbegründer der BundesInitiative der Honorarberater und zugleich erster Vorsitzender des Network Financial Planner Berlin. Weder Versicherungen noch andere Finanzdienstleistungen würden erfasst, obwohl diese ebenfalls zentrale und erforderliche Bestandteile einer klassischen umfassenden Kundenberatung seien. Der Gesetzesentwurf stelle somit zu stark auf einzelne Produktgattungen ab, was den Kunden – nicht zuletzt auf Basis der Erfahrungen bei der Etablierung des Versicherungsberaters nach Gewerbeordnung – bei der Wahl seines Beraters verwirren werde.
„Auch die vorgesehenen Begrifflichkeiten sehen wir kritisch: Vermittler dürfen sich auch weiterhin Berater nennen. Die Unterscheidung zum Honorar-Anlageberater wird den Kunden mit Sicherheit nicht ausreichend deutlich.“ ergänzt Kai Drabe, ebenfalls Mitbegründer der BundesInitiative. Ein Kunde werde darüber hinaus auch kaum entscheiden können, ob er bei einem Honorar-Anlageberater oder einem Honorar-Finanzanlagenberater richtig aufgehoben sei. Auch diese vorgesehene Unterscheidung könne zu zusätzlicher Unsicherheit führen.
Schließlich würden auch die vorgesehene Provisionsdurchleitung und die mögliche Koexistenz von Honorar- und Provisionsberatung innerhalb einer Bank trotz vorgeschriebener organisationaler Trennung nicht unerhebliche Fallstricke aufweisen. „Im Ergebnis ist der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form aufgrund seiner Reduktion auf bestimmte Produktgattungen nur bedingt geeignet, die Honorarberatung bereits als ganzheitliche Finanzberatung zu etablieren.“ fasst Ulf Niklas das vorläufige Votum der BundesInitiative zusammen.
„In der kommenden Woche werden wir unsere fachliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf dem Bundesfinanzministerium einbringen und hier in Berlin veröffentlichen.“ ergänzt Thomas Abel abschließend. Die Eingabefrist für die aufgeforderten Verbände laufe noch bis zum 22. November 2012.
Weitere Informationen unter:
http://www.bundesinitiative-honorarberater.de