München, 11. April 2012 – Der Personaldienstleister USG People Germany und die Bundesagentur für Arbeit (BA) schließen eine konzernweite Kooperationsvereinbarung und bekräftigen damit ihre er-folgreiche Zusammenarbeit.
Im Kern geht es um gemeinsame Qualitätsstandards in der Stellenvermittlung. Daneben wurden arbeitsmarktpolitische Projekte erörtert, etwa in der Qualifizierung von Bewerbern. Dr. Maria Krauels-Geiger, Leiterin der koordinierenden Stelle Zeitarbeit der BA, würdigte die Anfang März geschlossene Kooperationsvereinbarung als „inhaltlich hochwertige beiderseitige Verpflichtung auf bestimmte Dienstleistungen und definierte Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit“. Die BA überwacht die Einhaltung der vereinbarten Standards.
Qualifizierung von Bewerbern
Erstmals haben USG People und die Bundesagentur neben der jetzt unterzeichneten Kooperationsvereinbarung auch den Austausch zu arbeitsmarktpolitischen Themen vereinbart. Dazu zählen – mit Blick auf den Fachkräftemangel – die Qualifizierung von Bewerbern, Förderung von Menschen mit schwierigen Erwerbsbiografien und individuelle Weiterbildung. Dabei ist der von der USG People Tochter Technicum initiierte Weiterbildungsfonds Zeitarbeit Vorreiter. Solche Projekte unterstützen nach Einschätzung der BA die aktuelle Marktsi-tuation und helfen, Bewerberpotenziale zu verbessern.
Auch unter diesem Aspekt ist das Papier für USG People Germany Geschäftsführer Marcus Schulz „ein Gütesiegel, das USG People als einen seriösen, vertrauenswürdigen Partner der BA bestätigt“.
Personaldienstleister erhält Zugang zur Online-Jobbörse
Die Vereinbarung bildet die Basis für das tägliche operative Miteinander von USG People und der BA. Die Bundesagentur stellt unter anderem Ansprechpartner in ihren lokalen Arbeitsagenturen bereit, sichert USG People zügig Vermittlungsvorschläge zu und ermöglicht dem Personaldienstleister den technischen Zugang zur Online-Jobbörse.
USG People Germany wiederum verpflichtet sich unter anderem dazu, Stellenangebote nur bei tatsächlichem Einstellungsbedarf und nur einmal zu melden. Vakanzen werden mit Qualifikationsprofil, Entgelt-angabe, Einsatzort und, wenn möglich, mit dem Namen des Kundenunternehmens veröffentlicht. „Das schafft Transparenz und Vertrauen und sorgt für effiziente Prozesse“, betont Marcus Schulz.
Gute Zusammenarbeit vor Ort
Der Vertrag fördert den Dialog auf allen Ebenen, insbesondere aber auch lokal. „Offene Fragen konnten immer auf dem kleinen Dienstweg geklärt werden“, so Krauels-Geiger.
Zeitarbeit ist ein wichtiger Faktor auf dem deutschen Arbeitsmarkt und als Partner der BA bei der Vermittlung von Arbeitskräften nicht mehr wegzudenken. Nach Angaben der Bundesagentur kommt ein Drittel der in der Jobbörse gemeldeten Stellen von Zeitarbeitsfirmen wie USG People Germany. Die Spanne der erfolgreichen Vermittlungen an Personaldienstleister reicht je nach Einzelagentur von 20 bis 75 Prozent der Bewerber. Krauels-Geiger und Schulz sind sich einig: „Bundesagentur und Zeitarbeitsfirmen können nicht ohneeinander.“ USG People bietet Arbeitnehmern Festanstellungen und tariflich geregelte Entgelte. Für die gesamte Branche gilt eine Lohnuntergrenze. Die konzernweite Kooperationsvereinbarung zwischen USG People Germany und der BA löst die bisherigen Einzel-Kooperationsvereinbarungen der BA mit den USG People Unterneh-men Unique Personalservice, Technicum und Secretary Plus ab.
Weitere Informationen unter:
http://www.usgpeople.com