Bund und Länder müssen 2020 zum Jahr der Windenergie machen

Beim morgigen Treffen zur Energiewende im Kanzleramt muss Ausbau
der Windenergie wichtigstes Thema sein – Deutsche Umwelthilfe fordert
aktualisierte Ausbauziele, verbindliche Flächenziele sowie Rechtssicherheit bei
der Flächenausweisung und Genehmigung – Pauschale Abstandsregeln müssen vom
Tisch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einer weiteren Vernachlässigung des
Windenergieausbaus. Am morgigen Donnerstag, den 30. Januar treffen sich Bund und
Länder zur Energiewende im Kanzleramt. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen vom
Bundesverband WindEnergie belegen das historische Ausbautief, das die
Energiewende und damit die Klimaschutzziele in Gefahr bringt. Die DUH fordert
deshalb von Bund und Ländern ein entschlossenes Vorgehen, um 2020 zum Jahr der
Windenergie zu machen. Neben höheren Ausbauzielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) braucht die Branche insbesondere bei der Flächenausweisung und Genehmigung
mehr Verbindlichkeit durch konkrete Ziele sowie Rechtssicherheit.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Länder müssen
morgen im Kanzleramt entschieden die Anhebung der Ausbauziele im EEG einfordern.
Bei der Windenergie an Land brauchen wir, um 65 Prozent erneuerbare Energien bis
2030 zu erreichen, eine installierte Leistung von circa 88 Gigawatt, das
entspricht einem Bruttozubau von etwa 4 Gigawatt jährlich. Im Gegensatz dazu kam
2019 gerade einmal 1 Gigawatt installierter Leistung hinzu. Die staatliche
Förderung der Anlagen muss dabei auch in der Zukunft verlässlich und finanziell
attraktiv sein.“ Der vielfach geforderten Synchronisierung von Erneuerbaren
Energien und Netzausbau erteilt Sascha Müller-Kraenner eine deutliche Absage:
„Eine Synchronisierung erfolgt bereits durch den Netzentwicklungsplan. Alles
Weitere ist nur ein verstecktes Ausbremsen der Erneuerbaren Energien.“

Bei der Ermittlung der Ausbauziele spielt der erwartete Strombedarf eine
entscheidende Rolle. Hier dürfen Bund und Länder nicht die veralteten Zahlen des
Klimapakets verwenden, sondern müssen die des aktuellen Netzentwicklungsplan
Strom 2035 zugrunde legen. Statt mit einem Strombedarf von 575 Terawattstunden
im Jahr 2030 muss mit etwa 686 Terawattstunden gerechnet werden. Damit steigt
der Bedarf an Windkraft- und Solaranlagen. Hintergrund sind unter anderem
aktualisierte Prognosen zur Nutzung von Elektromobilität und Wärmepumpen.

Nach der Erhöhung der Ausbauziele im EEG sind aber auch die Länder gefordert,
Flächenziele für erneuerbare Energien rechtsverbindlich zu definieren und die
Flächen rechtssicher auszuweisen.

Das Gespräch zwischen Bund und Ländern muss zudem eine klare Absage an pauschale
Abstände zwischen Windenergie und Wohnbebauung erbringen. „Pauschale
Abstandsregeln schränken die vorhandene Fläche ohne wissenschaftliche Grundlage
ein. Wer Akzeptanz will, muss stattdessen die Beteiligungsmöglichkeiten
verbessern, sowohl bei der Planung als auch finanziell“, stellt Müller-Kraenner
klar.

Ein deutlicher Hemmschuh für die Windenergie ist des Weiteren die derzeitige
Genehmigungspraxis. Die Genehmigungsprozesse dauern zu lang und werden wegen
rechtlicher Unklarheiten häufig angefochten. Dazu Constantin Zerger, Leiter
Energie und Klimaschutz der DUH: „Gerade bei der artenschutzrechtlichen Prüfung
fehlen Bewertungsmaßstäbe und anerkannte Methoden. Dies führt zu
Rechtsunsicherheit und erheblichen Verzögerungen bei der Genehmigung. Bund und
Länder müssen hier gemeinsam Standards vorgeben. Daneben sollten die Länder
jeweils zentrale Genehmigungsbehörden für die Windenergie einrichten, sodass
ausreichend Know-how aufgebaut werden kann.“

Links:

Zu den aktuellen Ausbauzahlen der Windenergie: http://ots.de/7zYmkT

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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