Das Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung“ hat bislang in den Unternehmen noch zu keinen
erheblichen Entlastungen geführt. Das ergab eine repräsentative
Unternehmensbefragung der IW-Consult, einer Tochtergesellschaft des
Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag der
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der
WirtschaftsWoche. Befragt wurden 760 Unternehmen aus der Industrie
sowie industrienahen Dienstleistungen. Zwei Drittel der befragten
Unternehmen konnten demnach bisher noch nichts von einer
bürokratischen Entlastung durch das Regierungsprogramm feststellen.
Im Gegenteil, ein Drittel gab an, dass die neuen Regelungen zu mehr
Aufwand und zusätzlichen Belastungen geführt hätten.
Tatsächlich verspürt kaum ein Unternehmen bürokratische
Entlastungen. Am häufigsten berichten noch Unternehmen des
verarbeitenden Gewerbes von merklichen Verbesserungen, wobei es sich
hier nur um zwei Prozent der Befragten handelt. „Die Umfrage zeigt:
Von Bürokratieabbau ist bei den Unternehmen noch nichts zu spüren. Im
Gegenteil, viele Unternehmen klagen über Mehrbelastungen. Die
Bürokratiehydra ist längst nicht erlegt“, erklärt INSM
Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. Selbsterklärtes Ziel der
Bundesregierung ist es, bis 2011 die Kostenbelastung der Wirtschaft
durch Informationspflichten um 25 Prozent gegenüber 2006 zu
reduzieren.
Lediglich geringe bürokratische Erleichterungen erwarten Industrie
und Dienstleister vom „Steuervereinfachungsgesetz 2011“. Der
Gesetzentwurf wurde Anfang Februar 2011 im Kabinett beschlossen. Zwei
Drittel der befragten Unternehmen wünschen sich dennoch eine
schnellstmögliche Durchführung der Steuervereinfachungsreform.
Die Unternehmen glauben, dass sie vor allem von den vereinfachten
Nachweispflichten bei der elektronischen Kommunikation mit dem
Finanzamt profitieren werden. Mehr als die Hälfte betrachtet diese
Maßnahme positiv, wenn auch nur als unwesentliche Hilfe. 27 Prozent
rechnen dagegen nicht mit einer Entlastung. Positiv bewertet wird
auch der Plan, die Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung
für Belange der Umsatzsteuer zu erleichtern. Über 40 Prozent der
befragten Unternehmen glauben, dass sich dadurch der bürokratische
Aufwand zumindest geringfügig vermindern wird, während knapp 30
Prozent dies nicht glaubt. 12 Prozent gehen dagegen sogar von einer
Mehrbelastung aus.
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