Bußgelder für Maskenverweigerer sind nicht Aufgabe der Zugbegleiter

Berlin, 1. September 2020 ? Bund und Länder haben sich Ende vergangener Woche unter anderem auf ein Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro für Maskenverweigerer geeinigt und somit einen weiteren verbindlichen Beschluss für die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen gefasst. Jedoch planen Bund und Länder die Verantwortung für diesen Beschluss im Regional- und Fernverkehr auf fremde Schultern zu verlagern, nämlich auf die Schultern der Zugbegleiter. Anders kann der KBR DB AG die Überlegungen von Bund und Ländern, ein erhöhtes Beförderungsentgelt auf Länderebene einzuführen, das wie ein Bußgeld fungieren soll, nicht werten.

?Warum eine Fahrpreisnacherhebung gemäß Eisenbahn-Verkehrsordnung mit einem faktischen Bußgeld für Maskenverweigerer gleichgesetzt und unsere Kolleginnen und Kollegen die Verantwortung für einen derartigen Regierungsbeschluss tragen sollen, kann ich nicht nachvollziehen?, betont Jens Schwarz (Vorsitzender des KBR DB AG), ?zumal in der Beschlussfassung selbst angemerkt wird, dass die Maskenpflicht von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden muss.?

Hinsichtlich der Sicherheit der Zugbegleiter fügt Jens Schwarz an: ?Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Zügen werden schon für den Hinweis auf die Maskenpflicht verbal angegangen, teilweise sogar bedroht und körperlich angegriffen. Wie bewusste Maskenverweigerer wohl reagieren, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen sie zusätzlich zur Kasse bitten, möchte ich mir gar nicht erst ausmalen.? Aus persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitenden weiß Jens Schwarz, dass ?manche von ihnen ihre Schicht mittlerweile mit einer steten Sorge im Hinterkopf absolvieren. Deshalb fordern wir zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen wiederholt den vermehrten Einsatz von Sicherheitspersonal in den Zügen.