Brokkoli/Tomaten-Fall zeigt: EU-Biopatentrecht löst Konflikte bei Zuchtverfahren zuverlässig

Die Deutsche Industrievereinigung
Biotechnologie (DIB) begrüßt die heutige Entscheidung der Großen
Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes. Die Kammer hat über
zwei Patente auf Zuchtverfahren für Pflanzen („Brokkoli“ [EP 1069819]
und „Tomaten“ [EP 1211926]) entschieden. Dabei ging es um die Frage,
ob es sich bei diesen beiden Zucht- und Auswahlverfahren um
technische oder im Wesentlichen biologische Verfahren handelt.
DIB-Geschäftsführer Ricardo Gent erklärt hierzu: „Die
Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes haben wiederholt
gezeigt, dass sie Entscheidungen von hoher Qualität treffen, die für
Rechtssicherheit und für einen gerechten Interessenausgleich zwischen
der Industrie, der wissenschaftlichen Forschung, den Züchtern und den
Landwirten sorgen.“

Vor dem Hintergrund der beiden Patentanmeldungen (Brokkoli und
Tomate) war Kritik am geltenden Biopatentrecht aufgekommen. Außerdem
wurden Forderungen zur Änderung der Biopatentrichtlinie im Hinblick
auf Abgrenzungsfragen an der Schnittstelle von Patent- und
Sortenrecht laut.

Die heutige Entscheidung zeige aber, so Gent, dass bestehende oder
vermeintliche Unklarheiten auf Grundlage der bestehenden Regelungen
über die Patentierbarkeit pflanzenbiotechnologischer Erfindungen
gelöst werden könnten. Die DIB ist daher der Auffassung, dass bei
einer konsequenten Anwendung der bestehenden Regeln einer zu
weitreichenden Patentierung im Bereich der Biotechnologie wirksam
vorgebeugt werden kann. „Eingriffe des Gesetzgebers in bestehende
Regelungen bedarf es daher aus unserer Sicht nicht“, so
DIB-Geschäftsführer Gent.

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