Brief-Robinsonliste des DDV – 820.000 Verbraucher nutzen das Instrument, um adressierte Werbepost selber zu steuern

Seit 42 Jahren bietet die Brief-Robinsonliste
des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) Verbrauchern zuverlässig
die Möglichkeit, den Empfang adressierter Werbesendungen selbst zu
bestimmen. Bisher nutzen 820.000 Verbraucher (Stand Juli 2013) diesen
Service. Bei der DDV-Robinsonliste hat der Verbraucher die Wahl. Er
kann sich entweder generell gegen adressierte Werbepost entscheiden
oder im Ausschlussverfahren festlegen, aus welchen Bereichen er keine
Werbung erhalten möchte. Diese Möglichkeit gibt es nur bei der
DDV-Robinsonliste.

Patrick Tapp, Vizepräsident Kommunikation im DDV: „Die
Brief-Robinsonliste des DDV ist ein wirksames Verbraucherinstrument,
das von Verbraucherzentralen, Politikern und Medien seit vielen
Jahrzehnten anerkannt ist und empfohlen wird. Viele Verbraucher mögen
Werbung, die sie interessiert und ihnen Informationen etwa für den
nächsten Einkauf gibt. Selbstverständlich verzichten sie aber auf
Informationen, die nicht ihr Interessengebiet widerspiegeln.“

Die DDV-Brief-Robinsonliste wird von dem Wirtschaftsverband DDV
getragen, in dem u. a. ein Großteil derjenigen Unternehmen vertreten
ist, die am Versand von adressierten Mailings mitwirken. Im Rahmen
ihrer Mitgliedschaft sind die im DDV organisierten Unternehmen
gehalten, die DDV-Robinsonliste zu beachten. Verbraucher können also
sicher sein, dass die Robinsonliste des DDV auch aktiv genutzt wird.

„Sich in eine Werbesperrliste eintragen zu lassen, ist schön und
gut. Aber Verbraucher sollten sicher gehen, dass diese Liste auch von
Unternehmen genutzt wird. Nur dann kann der Eintrag überhaupt Wirkung
zeigen“, gibt Patrick Tapp zu bedenken und betont die Effektivität
der DDV-Robinsonliste. Verbraucher sollten auch wissen, dass die
Brief-Robinsonliste nur bei adressierten, personalisierten
Werbebriefen von Unternehmen greift, zu denen der Angeschriebene noch
keinen Kontakt hatte. Möchte er keine Informationen mehr von Firmen,
bei denen er Kunde ist, muss er diese Unternehmen selbst anschreiben.
Bei unadressierter Werbepost kann der Verbraucher mit dem
Briefkasten-Aufkleber „Bitte keine Werbung“ seinen Informationsbedarf
steuern.

Verbraucher können sich per Online-Formular auf dem
DDV-Verbraucherportal www.ichhabediewahl.de oder per Anschreiben in
die DDV-Brief-Robinsonliste eintragen lassen. Auf dem
Verbraucherportal stehen alle wichtigen Infos für Verbraucher, die
sich über Medien des Dialogmarketings und ihre korrekte Anwendung
informieren möchten.

Die Brief-Robinsonliste des DDV ist die erste und älteste
Werbesperrliste in Deutschland. Eine Telefon- und
E-Mail-Robinsonliste bietet der DDV aus Gründen der Systemwidrigkeit
nicht an, denn Telefonwerbung und E-Mail-Werbung ohne vorherige
Einwilligung sind per Gesetz ohnehin verboten.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Pressekontakt:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Nanah Schulze, Leiterin, PR und Wirtschaftskommunikation
Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 97793-0, Fax: (0611) 97793-99

Email: n.schulze@ddv.de
Web: http://www.ddv.de

Weitere Informationen unter:
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