Brähmig: Union wird Stuttgarter Charta im Bundestag würdigen

Morgen vor 60 Jahren wurde die Charta der
Heimatvertriebenen verabschiedet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ist ein
Schlüsseldokument deutscher Nachkriegsgeschichte, das bisher jede
Bundesregierung als ein herausragendes „Dokument der Versöhnung“
gewürdigt hat.

Am 5. August 1950 erklärten in Stuttgart die führenden Vertreter
der Millionen Vertriebenen, von denen viele damals noch auf gepackten
Koffern saßen und auf eine Rückkehr in die Heimat hofften, „auf Rache
und Vergeltung“ zu verzichten. Außerdem versprachen sie, Deutschland
wiederaufzubauen und für die Schaffung eines gemeinsamen Europas
einzutreten.

Das sogenannte „Grundgesetz“ der deutschen Heimatvertriebenen –
gerade einmal fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und zu
Beginn des Kalten Krieges verabschiedet – stellt eine bedeutende
historische Leitung dar. Auf Initiative der Unionsfraktion erarbeitet
die Koalition einen Antrag zur Stuttgarter Charta, zu dem es im
Deutschen Bundestag eine große Debatte geben wird.

60 Jahre nach diesem denkwürdigen Datum muss vor allem die
politische Linke in Deutschland endlich ihr geschichtliches Bild von
den Vertriebenen und deren Organisationen überdenken. So wurden
jüngst zwei stellvertretenden Mitgliedern des Bundes der Vertriebenen
(BdV) im Rat der Bundesvertriebenenstiftung rechte bzw.
revisionistische Positionen unterstellt, ohne dass sich die Kritiker
unvoreingenommen mit den Fakten auseinander gesetzt hätten.

Selbst der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, einst
erklärter Gegner einer Dokumentationsstätte zu Flucht und Vertreibung
in Berlin, hatte in seiner Rede zum 50. Jahrestag der Charta
ausdrücklich begrüßt, dass sich der Bund der Vertriebenen
„unmissverständlich gegen rechtsextremistische Unterwanderung und
neonazistische Umtriebe abgrenzt“.

Nach wie vor ignoriert die deutsche Linke in der
Vertreibungsdebatte Tatsachen oder wissenschaftliche Erkenntnisse,
die nicht in ihr überholtes Bild passen – scheinbar erst recht, wenn
diese aus Polen stammen. Wie etwa die Ergebnisse der Breslauer
Professorin Beata Ociepka, die bereits 1997 in ihrer Dissertation
über den BdV nachwies, dass dieser „keineswegs die Avantgarde des
deutschen Revisionismus“ war.

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