BPI: Der Sinn von Gesetzen

Die Umsetzung der Mehrkostenregelung bei einigen
Krankenkassen verstößt nach Auffassung des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie klar gegen den Sinn des Gesetzes.
Regelungen, die dem Versicherten zum einen auch nach Lektüre der
Satzung im Dunklen lassen, was er an Kosten erstattet bekommt und zum
anderen teilweise weniger als 20 Prozent des Preises erstatten,
stärken nicht die Entscheidungsfreiheit des Versicherten. „Es kann
nicht sein, dass ein Versicherter bei einem Medikament, dass 31 Euro
kostet, von der AOK Baden-Württemberg laut Satzung nur 5,70 Euro
erstattet bekommt. Wer eine solche Regelung trifft, spottet dem
politischen Ansinnen, die Versicherten in ihren Möglichkeiten der
Wahl und Eigenverantwortung zu stärken“, erklärte Dr. Bernd Wegener,
Vorstandsvorsitzender des BPI.

Nach der vorliegenden Satzungsänderung der AOK Baden-Württemberg
sind selbst die 5,70 Euro nicht sicher, denn die Kasse behält sich
immer vor, „weitere Mehrkosten“, die nicht näher definiert werden, in
Abzug zu bringen. „Es ist klar erkennbar, dass es Krankenkassen gibt,
die ihre Versicherten weiterhin ausschließlich als Menge betrachten,
die sie gewinnbringend in Rabattvertragsverhandlungen einbringen
können. Dies ist nicht hinnehmbar. Die Aufsichten müssen hier handeln
und solche Satzungsänderungen zurückweisen“, so Wegener.

Auch hinsichtlich der Information der Versicherten muss die
derzeitige Gesetzeslage an den Sinn des Gesetzes angepasst werden.
Mit den Beschränkungen sowohl für verschreibungspflichtige als auch
für OTC-Produkte sollte verhindert werden, dass Versicherte durch
Werbung zum Kauf animiert und einseitig informiert werden. Die
Realität im Internetzeitalter hat aber die gesetzlichen Regelungen
längst überholt. Denn Informationen finden sich nunmehr überall im
weltweiten Web. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden, damit
pharmazeutische Unternehmen, die behördlich kontrollierte und
genehmigte Packungsbeilage auf den eigenen Internetseiten
veröffentlichen und sich die Patienten somit zuverlässig und
zeitgemäß informieren können.

Und bei OTC-Arzneimitteln muss den Herstellern die Möglichkeit
gegeben werden, den Verbraucher angemessen zu informieren. Für die
Produkte der Selbstmedikation ist die Verordnung durch den Arzt eher
die Ausnahme. Daher ist die Information durch den Hersteller umso
wichtiger geworden. Die für die Gebrauchsinformation vorgeschriebenen
Angaben zu Wirkung, Interaktionen und Nebenwirkungen von
OTC-Arzneimitteln sind aber eben für den Anwender oftmals verwirrend
und schwer zu verstehen. „Wir fordern, dass den Herstellern von
OTC-Arzneimitteln die Möglichkeit der verantwortungsvollen Gestaltung
von Verbraucherinformationen eingeräumt wird. Nur so kann eine
eigenverantwortliche Information der Verwender erfolgen. Zudem muss
es auch die Gelegenheit geben Studien und Testergebnisse dem
Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Bei Nahrungsmitteln dürfen sie
das, auch wenn diese einen angeblichen gesundheitlichen Nutzen haben.
Bei Arzneimitteln ist das verboten. Aus diesem Grund bedarf es einer
dringenden Reform des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)“, so Wegener.

Pressekontakt:
Joachim Odenbach
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