BPI: AOK-Bundesverband zeigt großes Problem bei der Abrechnung der Zwangsabschläge auf

In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag weist
der AOK-Bundesverband auf falsch abgerechnete Rezepte hin. Falls
diese Praxis tatsächlich gegeben sein sollte, kann es zu fasch
eingezogenen Herstellerabschlägen gekommen sein. „Es ist zu
befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten
nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat. Der
AOK-Bundesverband erklärt selber, dass ihm ein solches Vorgehen
normalerweise nicht auffällt. Falls es auch in anderen Fällen
Abrechnungen von Medikamenten gab, die gar nicht ausgegeben wurden,
wurden deren Hersteller mit Abschlägen für gar nicht abgesetzte
Arzneimittel belastetet, die damit nicht korrekt sind. Es muss jetzt
endlich zwingend ein Weg gefunden werden, um sicher zu stellen, dass
nur dann Abschläge geltend gemacht werden, wenn auch tatsächlich das
entsprechende Medikament abgegeben wurde“, erklärte Henning
Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Im angezeigten Fall wurden Abrechnungen für ein Medikament
eingereicht, dass nachweislich noch nicht auf dem Markt war. Was
tatsächlich an die Patienten ausgegeben wurde, ist unbekannt.
Aufgefallen war dies bei dem Versuch, den Großhandelsabschlag
abzurechnen. Da das Medikament aber nicht auf dem Markt war, wurde
die Falschabrechnung offensichtlich.

Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel.: 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de