Bislang galten Gutscheine als Sachbezug, wenn auf ihnen eine konkrete Ware oder Dienstleistung aufgeführt war. Mit den neuesten Urteilen des Bundesfinanzhofs (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) werden nun auch Nennwertgutscheine als Sachbezug anerkannt und sind damit Lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Die Folge: Arbeitnehmer dürfen Gutscheine bis zur monatlichen Freigrenze von
44 Euro bekommen, Arbeitgeber und Personaler dürfen sich freuen, denn dies ist für sie komplett steuerfrei. Damit gewinnen Nennwertgutscheine als Incentive für Mitarbeiter zunehmend an Attraktivität. Wo früher nur eine exakt definierte Leistung, wie bspw. eine genaue Literanzahl an Benzin an einer bestimmten Tankstelle, als Belohnung für Mitarbeiter eingesetzt werden konnte, können Unternehmen heute auf universale Gutscheine mit immensen Auswahlmöglichkeiten zur Mitarbeitermotivation zurückgreifen.
Die zahlreichen Vorteile von Gutscheinen für Mitarbeiter hat BONAGO in einem Produkt gebündelt – in der MitarbeiterCARD. Die universale Einkaufs- oder TankCARD im praktischen Kartenformat ist mit individuell wählbaren Beträgen wiederaufladbar – und das jeden Monat aufs Neue. Die CARD kann für über hundert Partner eingelöst werden und bietet dem Mitarbeiter eine breite Auswahl an Einzel- und Onlinehändlern sowie Tankstellen.
Attraktiv für Arbeitgeber ist zudem die Möglichkeit eines individuellen Karten-Brandings, bspw. im eigenen Corporate Design, was die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen bindet. Für jedes Unternehmen wird eine eigene Einlöse-Webseite gestaltet, die sie als Kommunikationsplattform mit Ihren Mitarbeitern nutzen können. Für Personaler ist die Belohnung der eigenen Mitarbeiter durch Gutscheine überaus attraktiv, denn erstmals können Sie ihren Mitarbeitern mehr Vielfalt zu geringeren Kosten bieten.
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