Mit einer Reduktion des Mindestsicherungsbetrags
für Einlagen zieht das private Bankgewerbe die Konsequenzen aus den
Folgen der Finanzkrise, als die Pleite der deutschen Tochter von
Lehman Brothers seine freiwillige Sicherungseinrichtung in die Arme
des Rettungsfonds Soffin getrieben hatte. Dass der Bundesverband
deutscher Banken die Tragweite der Veränderungen herunterspielt,
verwundert kaum: Durch die Senkung der Sicherungsgrenze vergrößert
sich schließlich deren Abstand zu den von Wettbewerbern im Genossen-
und Sparkassenlager unbegrenzt garantierten Beträgen. Der Vorstoß
wird Konsequenzen haben. Zwar hat der Verband eine bis 2025 dauernde
Übergangsphase eingebaut, bevor die neue, um gut zwei Drittel
niedrigere Mindestsicherungsgrenze pro Kunde erreicht ist. Da dieses
Minimum aber nun einmal mit dem Eigenkapital einer Bank steigt und
fällt, dürften gerade kleine Banken auf Dauer Mühe haben, ihre
Einleger bei der Stange zu halten. Denn wenn der zumindest
garantierte Anteil vom bereinigten Eigenkapital nicht mehr 30%,
sondern nur mehr 8,75% beträgt, bedeutet dies für Kunden einer mit
dem gesetzlichen Mindesteigenkapital von 5 Mill. Euro operierenden
Bank eine Minimumgarantie von gerade einmal 437500 Euro – bei der
Deutschen Bank sind dagegen künftig 3,3 Mrd. Euro pro Kunde weiterhin
sicher. Während Aufseher seit drei Jahren darüber grübeln, wie sie
das Problem systemrelevanter Banken in den Griff bekommen sollen,
belohnen die vom Bankenverband geplanten Regeln die Größe von Banken.
Kunden kleinerer Institute werden noch stärker als bisher versuchen,
ihre Depositen auf mehrere Häuser zu verteilen, damit ihre Einlage
bei keiner einzigen Adresse über der Sicherungsgrenze liegt. Eine
solche Diversifikation aber, vom angekündigten Zuschlag für besonders
einlagenstarke Institute nicht zu reden, konterkariert den Wettbewerb
um Depositen, zu dem man Banken wegen der Liquiditätsvorgaben von
Basel III soeben aufgerufen hat.
Die Reform hat aber auch ihr Gutes: Denn wollen die kleinen
Institute verhindern, dass sich die Neuerung als
Einlagenförderungsprogramm für Großbanken, Genossen und Sparkassen
entpuppt, werden sie eine Aufstockung ihres Eigenkapitals prüfen.
Dies wäre nicht nur im Sinne der Baseler Regulierer, sondern auch der
privaten Einlagensicherung. Mit stärker kapitalisierten Mitgliedern
und reduzierten Mindestgarantien wird die Sicherungseinrichtung die
nächste Krise eher überstehen können als das alte System. Dies würde
auch den Steuerzahler freuen.
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