
Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden
Ein Blitzerfoto muss den Fahrzeugführer bezüglich seiner charakteristischen Merkmale eindeutig erkennen lassen (OLG Bamberg, Beschluss 22.02.2012, Az.: 2 Ss Owi 143/2012).
Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden
Die Fahrerin F erhält wegen Verletzung des Sicherheitsabstands im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid. Die Geldbuße beträgt 160,00 EUR. Außerdem wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Nach Einspruch wird die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt. In der Bußgeldakte befindet sich ein Foto, auf welchem Pkw und Fahrzeugführer(in) zu sehen sind.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass F die Fahrerin ist. F bestreitet die Tat und hält das Foto für eine Identifizierung zu unscharf.
Das Amtsgericht verurteilt die F. F legt Rechtsbeschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden.
Rechtsgründe – Verkehrsrecht Dresden
Das Oberlandesgericht entscheidet zugunsten der F. Ein Blitzerfoto als Beweismittel muss eine solche Qualität aufweisen, dass der Fahrer zweifelsfrei zu erkennen ist. Vorliegend sei eine uneingeschränkte Identifizierung nicht möglich gewesen.
Das Amtsgericht war verpflichtet, bei diesem Beweisfoto näher zu begründen, warum es von der Identität der F und der Person auf dem Foto überzeugt ist. Das Amtsgericht hätte die charakteristischen Merkmale der F herausstellen und so die Identität begründen müssen.
Mein Rechtstipp – Verkehrsrecht Dresden
„Im Einzelfall lohnt sich in derartigen Fällen immer eine Akteneinsicht. Der beauftragte Rechtsanwalt bekommt die Akte in die Kanzlei geschickt. Dann kann der Beweiswert eines Blitzerfotos am besten beurteilt werden. Lässt das Blitzerfoto nur allgemeine Gesichtskonturen erkennen, sind die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung als gut einzuschätzen.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden
Weitere Informationen unter:
http://www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de