Bioland mahnt Ministerin Aigner zur Einhaltung ihrer Charta / Stallbauförderung an Tierschutz koppeln

Bioland fordert Landwirtschaftsministerin Ilse
Aigner auf, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) neu
auszurichten. Dies gilt insbesondere für die Unterstützung von
einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben beim Stallbau. Die im AFP
festgelegten Standards widersprechen den Tierschutzvorgaben der
„Charta für Landwirtschaft und Verbraucherschutz“, die die Ministerin
als ihr Regierungsprogramm ausgegeben hat. „Eine Neuausrichtung des
AFP ist längst überfällig“, sagt Bioland-Präsident Jan Plagge.

Die Charta sieht vor, dass Betriebe mit landwirtschaftlicher
Tierhaltung nur noch gefördert werden, wenn sie über die gesetzlich
definierten Standards hinaus einen besonderen Beitrag zum
Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Ressourcenschutz leisten. Derzeit
erhalten Betriebe aus dem AFP bereits Geld, wenn sie die gesetzlichen
Mindeststandards einhalten. Nach einer Evaluierung von
Länderprogrammen kam das Johann Heinrich von Thünen-Institut
unterdessen zu dem Ergebnis, dass das AFP bislang zu keinerlei
Verbesserung der Haltungsbedingungen beitragen konnte. Demnach
erfüllt das Investitionsprogramm keine der in der Charta
beschriebenen Bedingungen. „Die Ministerin muss aus dieser Praxis
aussteigen, wenn sie ihrer eigenen Charta treu bleiben will“, so
Plagge.

Bioland fordert eindeutige Bedingungen für die Bewilligung von
Förderanträgen. Neue Stallsysteme müssen eine artgerechte Tierhaltung
ermöglichen, eine flächengebundene Tierhaltung gewährleisten und
Umweltbelastungen nachweislich abbauen. Die Quote bei
Stallbauförderungen soll im AFP für Biobetriebe auf 40 Prozent
angehoben werden, konventionelle Betriebe sollen bei besonders
tiergerechter Haltung mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.
Gleichzeitig könnte Aigner einen wichtigen Beitrag für die deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie leisten. Die Bundesregierung käme mit der
Besserstellung ökologisch wirtschaftender Betriebe ihren Zielen, den
Flächenanteil des ökologischen Landbaus auf 20 Prozent zu erhöhen und
die Stickstoffüberschüsse auf 80 kg/ha zu reduzieren, einen Schritt
näher.

Das AFP ist Teil der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutz (GAK), in die jährlich rund 600
Mio. Euro des Bundes fließen. Sie bildet den finanziellen Grundstock
der Förderprogramme der Bundesländer. Umgesetzt wird das AFP wiederum
mit zusätzlichen Finanzmitteln aus Töpfen der Länder und der EU. Für
die im AFP in Deutschland bewilligten Fälle wurden von 2000 bis 2006
öffentliche Gelder in Höhe von 1,3 Mrd. Euro ausgegeben. „Wenn Frau
Aigner glaubwürdige Politik betreiben will, darf sie Steuergelder nur
für Maßnahmen einsetzen, die den Tierschutz voranbringen – gemäß der
Maxime „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, fordert
Plagge.

Die ausführliche Stellungnahme des Bioland e.V. zur Neuausrichtung
des AFP finden Sie unter www.bioland.de

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