
In vielen Bundesländern können Arbeitnehmer freie Tage abseits des regulären Urlaubs beantragen, wenn sie sich politisch, ehrenamtlich oder beruflich weiterbilden möchten. Als 13. Bundesland hat Baden-Württemberg im letzten Jahr den Bildungsurlaub eingeführt. Durch das neue Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer, unabhängig von Stundenzahl und Art der Beschäftigung, einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage pro Jahr freistellen zu lassen. Als staatlich anerkannte Hochschule ist die German Graduate School of Management and Law (https://www.ggs.de/)(GGS) in Heilbronn seit dem 16.02.2016 als Bildungsträger für den Bildungsurlaub in Baden-Württemberg bestätigt.
Innovative Weiterbildungskonzepte
Damit können die Studierenden der berufsbegleitenden Master-Studiengänge, aber auch die Teilnehmer der Executive Education nun Bildungsurlaub für ihre Weiterbildungsaktivitäten an der innovativen Business School beantragen. Die Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Schulung oder der geplanten Bildungszeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dazu gehören Informationen zu Termin und Inhalt der Weiterbildung sowie zum Anbieter und dessen Anerkennung nach dem Bildungszeitgesetz. Weiterführende Informationen zur Bildungszeit sowie ein Antragsformular zur Einreichung beim Arbeitgeber erhalten Interessenten auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter folgendem Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx)