Während die schwarz-gelbe Koalition die meisten Regelungen der Anti-Terror-Gesetze unverändert lässt und in einigen Punkten auch lockert, werden zwei Bestimmungen offenbar verschärft. Wie die Online-Ausgabe der „Bild“ berichtet, haben sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) darauf geeinigt, dass die Sicherheitsbehörden künftig Passagierdaten und Reisebewegungen nicht nur bei Fluggesellschaften abfragen dürfen, sondern auch bei zentralen Buchungssystemen. Ferner sollen Fahnder auch Zugriff auf die so genannten Kontostammdaten der Banken erhalten. Eingeschränkt würden die Sicherheitsbehörden beim Postverkehr, den sie künftig zusammen mit den Daten von Postnutzern nicht mehr überwachen dürften. Außerdem würde die bisherige Höchstdauer der Speicherfrist für personenbezogene Daten von 15 auf zehn Jahre verkürzt- es solle aber Ausnahmen „für Einzelfälle“ geben. Alle anderen Regelungen der Anti-Terror-Gesetze blieben im Kern erhalten. Es solle aber „verstärkte rechtsstaatliche Absicherungen“ geben.
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