Berlin, Frankfurt am Main, 19. März 2012 – Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) hat den Berliner Senat aufgefordert, Hundehaltern die Hundesteuer zu ermäßigen, wenn diese nachweisen können, dass sie einen so genannten Hundeführerschein erworben haben. „Es gibt Beispiele wie die hessische Stadt Flörsheim oder die Gemeinde Panketal nördlich von Berlin, die bereits so verfahren“, sagt Rainer Schröder, der 1. Vorsitzende des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. „Eine ermäßigte Hundesteuer wäre ein Anreiz für viele Hundehalter, sich im Umgang mit ihrem Hund schulen zu lassen“, sagte Schröder weiter. Der BHV hofft durch eine solche Regelung, dauerhaft die Zahl der Beißvorfälle zu reduzieren.
Im Rahmen eines Hundeführerscheins, wie er bereits zur Jahrtausendwende vom BHV entwickelt wurde, müssen Hundehalter den Nachweis erbringen, dass sie ihren Hund sicher und problemlos halten und führen können. „Nur, wenn ein Halter über ausreichend Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, wird es keine Probleme mit Hunden geben“, sagt Rainer Schröder. Der BHV glaubt, dass Berlin gut darin beraten wäre, Besitzern eines Hundeführerscheins einen finanziellen Anreiz zu liefern und ihnen die Hundesteuer von derzeit 120 Euro im Jahr für den ersten bzw. 180 Euro im Jahr für den zweiten Hund zu halbieren. Im hessischen Flörsheim geht das Konzept auf: Jeder zehnte Hundehalter zahlt 50 Prozent weniger Hundesteuer, weil er im Besitz eines Hundeführerscheins ist. Aktuell sind in der 20.000 Einwohner-Stadt 1.015 Hunde gemeldet.
Hintergrund der Forderung ist die aktuelle Diskussion in Berlin um ein neues Hundegesetz. Berlin soll nach dem Willen der rot-schwarzen Landesregierung neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden bekommen. Geplant ist unter anderem, die Liste so genannter gefährlicher Hunde abzuschaffen und Hundehalter stärker in die Pflicht zu nehmen. Unter anderem wird darüber diskutiert, dass Berliner Hundehalter ihre Kenntnisse und Fähigkeiten künftig nachweisen und den so genannten Hundeführerschein erwerben müssen. „Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn kein Hund wegen seiner Rasse diskriminiert wird, sondern jeder Hundehalter zur Verantwortung gezogen wird“, sagt Rainer Schröder, der 1. Vorsitzende des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV). Ein wirkungsvoller Ansatz sei hier, dies über die Hundesteuer zu regeln.
Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) e.V. hatte bereits zur Jahrtausendwende einen so genannten BHV-Hundeführerschein mit Hilfe führender deutscher Tier-Verhaltenstherapeuten entwickelt. Empfohlen wird diese besondere Form des Sachkundenachweises unter anderem von der Bundestierärztekammer. Im praktischen Teil müssen Halter nachweisen, dass sie ihren Hund im Alltag ordentlich führen können. „Der Hund darf seine Umwelt weder belästigen, noch gefährden“, sagt Rainer Schröder. Im Theorieteil müssen 40 Fragen zum Hundeverhalten und zur Hundeerziehung beantwortet werden. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik 40 Tierärzte, Tierverhaltenstherapeuten und Hundeausbilder, die den BHV-Hundeführerschein abnehmen dürfen. Der BHV-Hundeführerschein wird von den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg als Sachkundenachweis anerkannt, andere Bundesländer stehen vor entsprechenden Entscheidungen. In Hessen und in Niedersachsen ist der BHV zudem aktuell an der Ausgestaltung der neuen Hundegesetze beteiligt.
Weitere Informationen unter:
http://www.bhv-net.de