BGV / Badische Versicherungen stellt Moped fahrenden Löwenfans ein Unikat zur Verfügung

BGV / Badische Versicherungen stellt Moped fahrenden  Löwenfans ein Unikat zur Verfügung
BGV-Markenbotschafter Andy Schmid, Kapitän der Rhein-Neckar Löwen mit dem RNL-Wunschkennzeichen
 

Ab der neuen Mopedsaison können Fans der Rhein-Neckar Löwen ihre Vereinsliebe nicht nur im Herzen, sondern mit ein bisschen Glück auch auf ihrem Moped oder Roller tragen: Die streng limitierten 900 Kennzeichen mit den Initialen RNL und den fortlaufenden Ziffern 100 bis 999 gibt es ab dem 1. Februar 2017 exklusiv in den BGV-Kundencentern Mannheim, Heidelberg und Mosbach.

BGV rückt noch näher an Löwen-Fans heran

Mit dem exklusiven Mopedkennzeichen stellt der BGV Moped fahrenden Löwen-Fans ein Unikat zur Verfügung. Pünktlich zum letzten Heimspiel des Jahres am 17. Dezember wurde die Aktion in der SAP-Arena vorgestellt. „Der BGV ist ein Partner für besondere Aktionen. Das haben wir mit der Saisoneröffnungsfeier im BGV-Lichthof, dem Löwen-Sticker-Album und der Fahnenaktion zur Meisterschaft bewiesen“, so Heinz Ohnmacht, Vorstandsvorsitzender des BGV. „Mit der Aktion stärken wir die Marke BGV in der Region, denn dort leben die Fans der Rhein-Neckar Löwen, unsere potentiellen Kunden“, so Ohnmacht weiter. Die Aktion ist zudem ein Testfeld für mögliche neue Versicherungslösungen im Umfeld der Fangemeinschaft. „Zu jedem Kennzeichen bekommen die Fans einen BGV-Löwen-Kennzeichenhalter dazu. Deshalb ist die Aktion auf die Ausgabe der Schilder in den Kundencentern der Region zugeschnitten“, erklärt Ohnmacht. Weitere Infos zur Aktion und die Anschrift der BGV-Kundencenter finden Roller- und Mopedfahrer unter www.bgv.de/moped-rnl.

Ab 1. März ist „schwarz“ bei Mofa und Moped angesagt

Am 28. Februar 2017 ist es wieder soweit: Die alten grünen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit seinem Mofa, Moped oder Kleinroller damit weiter auf der Straße unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Ab dem 1. März gelten schwarze Kennzeichen. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und schnellen S-Pedelecs: altes Kennzeichen abschrauben und neues Nummernschild montieren. Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle.