
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat am 5. Dezember in Berlin den
Haushaltsplan der Berufsgenossenschaft für 2019 beschlossen. Der Plan
sieht Ausgaben in Höhe von 1,473 Milliarden Euro vor. Davon entfällt
mit insgesamt 949 Millionen Euro der Löwenanteil auf Rehabilitations-
und Entschädigungsleistungen. Davon werden unter anderem Ausgaben für
die medizinische Heilbehandlung sowie für Renten und Verletztengeld
bezahlt. 131 Millionen Euro werden 2019 in die Prävention investiert.
Dazu zählen die Beratung und Aufsicht in den Mitgliedsunternehmen,
Forschungsprojekte, Seminare und Informationsmedien.
„Prävention und ein gutes Management der Rehabilitation machen
sich für unsere Mitgliedsbetriebe bezahlt“, erläutert Johannes Tichi,
Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. „Mit moderaten
Ausgabensteigerungen von knapp zwei Prozent“, so Tichi, „damit liegen
wir unter der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen mit
fast fünf Prozent.“
Zuvor hatte die Vertreterversammlung den Jahresabschluss für das
zurückliegende Jahr abgenommen. Die Mitgliedsunternehmen haben für
2017 insgesamt 1,298 Milliarden Euro aufgebracht.
Die Vertreterversammlung – das Parlament der BG ETEM
Die Vertreterversammlung ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der
Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch
gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30
Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren
Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung,
Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan
zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zwei Mal im Jahr
zusammen.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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