Bessere Luft durch konsequente Abgasprüfung

– Schadstoffmessung bei AU direkt am Auspuff ab 2018
– Bis zu ca. 4,5 Mio. Pkw überschreiten Abgasgrenzwerte
– VdTÜV fordert zusätzliche Überprüfung der Softwarestände

Ab Januar 2018 werden in Deutschland wichtige Verbesserungen bei
der regelmäßigen Abgasuntersuchung umgesetzt. Mit der
Wiedereinführung der Endrohrmessung – und ein Jahr später mit der
Absenkung der zulässigen Grenzwerte – können defekte oder
manipulierte Abgassysteme von Fahrzeugen besser entdeckt und die
Luftqualität in den deutschen Städten erhöht werden. Damit wird eine
Forderung umgesetzt, für die sich der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
seit vielen Jahren eingesetzt hat. Möglich wird das durch eine
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die am
1.12.2017 in Kraft tritt.

„Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung einen ersten Schritt
zur Verbesserung der Abgasuntersuchungen auf den Weg gebracht hat“,
erklärt VdTÜV-Geschäftsführer Joachim Bühler. Ab 1.1.2018 werden bei
der Abgasuntersuchung wieder an allen Fahrzeugen die Schadstoffe
direkt am Auspuff gemessen. Bislang waren seit der Einführung der
elektronischen Auswertung an der On Bord Diagnose (OBD) –
Schnittstelle im Jahr 2006 in den meisten Fällen nur die Daten der
Motor- und Abgasreinigungssteuerung ausgelesen worden. „Eine
ausschließliche elektronische Beurteilung eventuell vorhandener
Mängel reicht bei der Abgasprüfung jedoch nicht mehr aus“, erklärt
Bühler. Verschleiß, Manipulation oder Defekte an der Abgasanlage
können mit der realen Messung der Abgase direkt am Endrohr um ein
vielfaches besser erkannt werden, als mit einer rein elektronischen
Abfrage. „In Zukunft zählt, was am Auspuff tatsächlich an
Schadstoffen rauskommt“, so Bühler weiter.

Wissenschaftliche Studien in Deutschland, aber auch in anderen
Ländern der EU, haben nämlich ergeben, dass durch eine rein
elektronische Mängelbeurteilung bis zu 10 Prozent der Fahrzeuge mit
defekten oder manipulierten Abgasreinigungssystemen nicht entdeckt
werden. Der VdTÜV schätzt die Zahl der unerkannten Luftverpester in
Deutschland auf rund 4,5 Millionen. Bei ihnen liegen der
Kohlenmonoxid-Ausstoß (Benziner) oder die Rauchgastrübung (Diesel)
weit über den Grenzwerten.

Weitere Empfehlungen des VdTÜV für mehr Umweltschutz werden aber
erst in den kommenden Jahren von der Politik umgesetzt. So gelten ab
2019 niedrigere Grenzwerte. Dann werden die Solldaten für Benziner ab
EURO 6/VI auf 0,1 Volumenprozent Kohlenmonoxid im erhöhten Leerlauf
abgesenkt. Bei Dieselfahrzeugen ab EURO 6/VI darf ab 2019 der
Rauchgastrübungswert nur noch 0,25 m-1 betragen. Der ursprünglichen
Forderung des VdTÜV, die neuen Grenzwerte bereits für Benziner ab
EURO 4/IV bzw. Diesel ab EURO 5/V anzuwenden, wurde allerdings nicht
gefolgt.

Mit der Einführung der Messung der Partikelanzahl beim
Dieselfahrzeug wird im Jahr 2021 ein weiterer Meilenstein erreicht.
Darüber hinaus setzt sich der VdTÜV dafür ein, dass zukünftig auch
die Stickoxid-Emissionen im Rahmen der AU gemessen werden können.
Hierzu muss allerdings noch die Messmethode entsprechend validiert
werden.

„Um Manipulationen an abgasmindernden Komponenten des Fahrzeugs im
Rahmen der Abgasuntersuchung aufzudecken, fehlt nach wie vor eine
gesetzliche Regelung zur Prüfung der Software,“ erklärt Bühler. Es
wird die Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, auch hier die
Möglichkeiten zur Manipulation durch wirkungsvolle Prüfvorschriften
zu unterbinden. Das gleiche gilt für die Überprüfung der Stickoxide,
die momentan noch nicht Gegenstand der Abgasuntersuchungen sind.

Voraussetzung für die Umsetzung der Änderungen der
Abgasuntersuchung war die Anpassung der Anlage VIIIa der StVZO
(Durchführung der Hauptuntersuchung). Diese Grundvoraussetzung wurde
mit der Entscheidung im Bundesrat am 22. September 2017 erreicht. Der
Bundesrat machte damit den Weg frei für die bereits geänderte
AU-Richtlinie zum 1. Januar 2018.

Weitere Informationen auf www.vdtuev.de

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