Versicherung speziell für Freelancer und kleine Agenturen
in der Medienbranche
Suchmaschinenoptimierung mit Keywords, die als
Wortmarke geschützt sind. Verstöße gegen das
Wettbewerbsrecht in Mailing-Texten. Flotter Sound für die
Website mit einem Musik-Stück, das urheberechtlich
geschützt ist. Immer häufiger landen solche und ähnlich
gelagerte Fälle vor Gericht, machen Auftraggeber
gegenüber ihren Dienstleistern Schadenersatzansprüche
geltend.
„Viele Medienschaffende fühlen sich durch entsprechende
Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
durch Dienst- oder Werkverträge ausreichend abgesichert.
Aktuelle Urteile zeigen jedoch, dass dies meist nicht der
Fall ist“, weiß Ralph Günther.
Der Geschäftsführer der exali GmbH kennt die
Medienbranche und hat deshalb mit dem
Spezialversicherer Hiscox Versicherungsbedingungen
ausgehandelt, die exakt zugeschnitten sind auf die
Bedürfnisse von Mediendienstleistern. Die media-
Haftpflicht ist dabei insbesondere konzipiert für Freelancer
und kleine Agenturen mit niedrigerem Jahresumsatz bis zu
einer Obergrenze von 250.000 Euro.
„Vom Art Director bis zum Webentwickler: Unsere
Berufshaftplicht orientiert sich an der Berufspraxis in der
Medienbranche und an realen Schadenfällen“, sagt
Günther. So versichert die media-Haftplicht unter anderem
Verstöße gegen Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht,
Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Dies gilt auch
dann, wenn Versicherte leicht und sogar grob fahrlässig
handeln.
Mehr Transparenz für Versicherte: Die media-Haftpflicht
bietet eine sogenannte „All-Risk-Deckung“. Das heißt:
Versichert sind alle beruflichen Tätigkeiten, die im Vertrag
nicht explizit ausgeschlossen wurden. Ein entscheidender
Vorteil: Da sich in der Medienbranche häufig
Überschneidungen ergeben in die Bereiche
Programmierung (IT) und Consulting, sind solche
Tätigkeiten automatisch mitversichert. Die media-
Haftpflicht gilt ferner für Angestellte und freie Mitarbeiter
sowie Volontäre und Praktikanten, sie bietet hohe
Vermögensschadendeckung für Freelancer und hat keine
Freizeichnungsklausel für die Druckvorstufe. Versicherbar
sind auch Eigenschäden und Rücktritt des Auftraggebers
vom Projekt.
Der besondere Service von exali ist die komplette Online-
Abwicklung vom Antrag bis zur Police in Echtzeit. Im
geschützten Kundenbereich des Versicherungsportals
www.exali.de stehen zudem viele Zusatzdienste zur
Verfügung. Das Ziel: Der Kunde soll bezüglich seines
Versicherungsvertrags stets topaktuell informiert sein. Die
Transparenz beginnt schon bei den
Versicherungsbedingungen, die – durchaus besonders in
der Branche – verständlich formuliert und auf wenigen
Seiten komprimiert sind.
Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten
Mehr Informationen unter www.exali.de .