Recep Tayyip Erdogan darf sich bei der deutschen
Bundesregierung bedanken. Sie hat ihm mit ihrer Entscheidung, das
Urteil über das Schmähgedicht des Comedians Jan Böhmermann der Justiz
zu überlassen, zu einer wertvollen Erfahrung verholfen. Vielleicht
hat der autokratische Präsident der Türkei von Gewaltenteilung schon
einmal gehört, Angela Merkel hat ihm nunmehr gezeigt, was der Begriff
bedeutet – unmissverständlich und auf zweifache Weise. Sie hat nicht
nur zu Recht auf die Zuständigkeit der Rechtsprechung verwiesen,
sondern zugleich endlich die Abschaffung des
„Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen (§103 Strafgesetzbuch) in
Aussicht gestellt. Insofern, aber nur insofern, dürfen sich die
Deutschen auch bei Erdogan bedanken.
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