Berliner Zeitung: Kommentar zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Worin besteht nun der vermeintliche Kompromiss, auf
den Union und SPD sich verständigt haben? Die neue
Vorratsdatenspeicherung ist die alte Vorratsdatenspeicherung, nur an
einigen Stellen entschärft. In die Privatsphäre der Bürger wird nicht
mehr ganz so lange eingegriffen und nicht mehr überall, aber es
bleibt bei der anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung.
Natürlich lässt sich das Angebot des Einbrechers, er werde sich in
der Wohnung seines Opfers kürzer als geplant aufhalten und auch
weniger entwenden als zunächst beabsichtigt, als Kompromiss
betrachten – aber näher liegt es, hier von Chuzpe und von Frivolität
zu sprechen.

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