Berliner Zeitung: Kommentar zu fehlenden rechtsgrundlage für die Zahlung von Ehrensold

Erst der Streit um den Ehrensold für Christian
Wulff, und über ein vom Staat finanziertes Büro samt Sekretärin,
Referenten, Fahrer und Limousine, lenkt den Blick auf den Skandal,
der sich vor 53 Jahren ereignet hat, als der Bundestag unter
Ausschluss der der Öffentlichkeit die Altersbezüge des
Bundespräsidenten verdoppelte. Dieser bis heute fortdauernde Skandal
besteht darin, dass seine Vorgänger das verlangt und bekommen haben,
obwohl es keinem von ihnen zusteht. Es fehlt an einer
Rechtsgrundlage, weil die Kosten gerade nicht vom Staat, sondern von
den Bundespräsidenten im Ruhestand selbst getragen werden sollten,
nur so ließ sich die Verdoppelung des Ehrensolds vor 53 Jahren
rechtfertigen. Sollte der Staat auch künftig die
Repräsentationskosten tragen, ist dafür eine gesetzliche Grundlage
zu schaffen, im übrigen aber der Ehrensold deutlich zu senken.

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