Jedes Jahr, kurz nach Beginn der Sommerferien,
klingelt bei uns das Telefon. Eine weinende Freundin ist dran. Jetzt
habe er das gemeinsame Kind wieder für zwei Wochen in den Urlaub
mitgenommen. Die schreckliche neue Freundin sei auch wieder mit
dabei. Sie hasse es, die nächsten vierzehn Tage ohne ihre Tochter zu
sein. Und ihn hasse sie sowieso. So geht das jetzt seit vier Sommern.
Trotzdem hat sie ihm das Kind noch nie verweigert. Weil sie weiß,
dass ihre Tochter den Vater braucht – und liebt. Es erfordert
unendlich viel Disziplin, getrennt zu leben und trotzdem gemeinsam
ein Kind oder Kinder aufzuziehen. Ständig muss man sich und seine
Gefühle im Griff haben, egal wie verletzt man ist oder wie enttäuscht
vom anderen. Bislang wurde es unverheirateten Frauen leicht gemacht,
diesem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Als Mutter ohne Trauschein
erhielt sie automatisch das alleinige Sorgerecht. Nur mit ihrem
ausdrücklichen Einverständnis wurde es beim Jugendamt in ein
gemeinsames Sorgerecht umgewandelt. Trennte sich das Paar, war der
Vater danach rechtlos. Das Kind sehen? Nur wenn sie es erlaubt. Den
Umzug von Mutter und Kind ins Ausland verhindern? Keine Chance. Ein
späteres gemeinsames Sorgerecht war nicht einklagbar. Das ist seit
gestern anders. Zumindest ein bisschen. Denn zu viele Mütter, sagt
das Bundesverfassungsgericht, hätten schlicht auf ihr „angestammtes
Sorgerecht“ nicht verzichten wollen – im Klartext: Sie hätten ihr
rechtliches Privileg ausgenutzt, völlig unbeeindruckt davon, wie sehr
das Kind darunter leidet, vaterlos aufzuwachsen. Jetzt kann ein
unverheirateter Mann vor dem Familiengericht das gemeinsame
Sorgerecht einfordern und hat wohl eine gute Chance, es zu bekommen.
Bisher konnten unverheiratete Mütter dem Vater das gemeinsame Kind
einfach entziehen, ohne sich dafür verantworten zu müssen. Jetzt kann
der Mann sie zwingen, ihn wieder am Leben des gemeinsamen Kindes
Anteil nehmen zu lassen. Das alte Recht ging von der Frau als idealer
Mutter aus, die stets nur das Kindeswohl im Auge hat. Das war, wen
erstaunt es, eine Illusion. Denn nicht jede(r) ist erwachsen genug,
die eigenen Kinder nicht in emotionale Geiselhaft zu nehmen, um damit
den früheren Partner zu verletzen. Schwarz-Gelb arbeitet nun an einer
Gesetzesreform für das Sorgerecht. Schon jetzt ist klar, es wird die
Rechte der Väter weiter stärken. Längst sind uneheliche Kinder eine
deutsche Realität – 32 Prozent kommen heute in Familie ohne
Trauschein zur Welt. Auch das ist eine Folge der Wiedervereinigung.
Während in Baden-Württemberg und Hessen nur knapp über 20 Prozent
uneheliche Kinder geboren werden, sind es in den neuen Ländern oft
über 60 Prozent. Diese vielen Kinder – sie haben nun ein gesichertes
Recht auf ihre Väter, egal wie es um die Partnerschaft steht.
Endlich.
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