Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will es dem Staat erleichtern, das Vermögen von Straftätern zu beschlagnahmen. „Die Organisierte Kriminalität verfügt über eine erhebliche Wirtschaftsmacht“, schreibt Heilmann in einem Brief an seinen Innensenatskollegen Frank Henkel (CDU), wie der „Spiegel“ berichtet. Aber es sei schwierig, auf kriminelles Vermögen zuzugreifen. Die illegale Herkunft der Gelder sei oft schwer nachweisbar, weil sie „auf Tausenden einzelnen Bargeschäften ohne Buchhaltung“ beruhten. Der Justizsenator regt deshalb eine Verschärfung des Prozessrechts sowie eine Klarstellung im Grundgesetz an: Das Eigentumsgrundrecht solle dahingehend geändert werden, dass „durch Straftaten erlangtes Eigentum“ nicht von der Verfassung geschützt sei. Noch lieber würde Heilmann festlegen, dass Strafverfolger Vermögenswerte schon konfiszieren können, wenn sie lediglich eine „auf konkrete Tatsachen gestützte Vermutung“ hätten, dass das Geld bei schweren Straftaten erlangt wurde.
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