Bei Lebensmitteltäuschungen und Betrug soll künftig auch der Name des Lebensmittelerzeugers veröffentlicht werden. Das erfuhr das ARD-„Hauptstadtstudio“ aus Koalitionskreisen. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch solle demnach dahingehend geändert werden. Der Name des Erzeugers, der täuscht oder betrügt, soll künftig bei einem durch Tatsachen begründeten Verdacht veröffentlicht werden können. Bisher war das nur bei einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher möglich. Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.
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