Beitragssteigerungen für Besserverdiener in der gesetzlichen Krankenkasse

Die Erhöhungen ergeben sich durch die staatliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 45.000 Euro im Jahr. Damit müssen viele besser verdienende Angestellte (inklusive des Arbeitgeberanteils) inzwischen monatlich 641,25 Euro für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bezahlen. Hinzu kommen ggf. die Beiträge für private Zusatzversicherungen.

Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer, die mit ihrem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, ändert sich bei den meisten gesetzlichen Kassen derzeit noch nichts. Hier bleibt abzuwarten, welche Reformen der Gesetzgeber für die Zukunft plant.

Erschwert hat der Gesetzgeber auch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Maßgeblich hier ist die Versicherungspflichtgrenze: Zukünftig können sich Arbeitnehmer nur dann privat krankenversichern, wenn sie mindestens 4.162,50 Euro monatlich verdienen (zuvor 4.050,- Euro).

Neben besser verdienenden Angestellten können sich in der Regel Selbständige oder Freiberufler, Beamte oder Studenten von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.