Beitragserhöhung durch Kassenwechsel kompensieren

Zum 1. Januar stieg der gesetzliche Beitragssatz
zur Krankenversicherung um 0,6 Prozent / bis zu 133,65 Euro
Mehrbelastung im Jahr / Kompensation durch Wechsel zu einer Kasse mit
Prämienausschüttung möglich

Die Krankenkasse hkk weist darauf hin, dass Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 mit bis zu 133,65 Euro zusätzlich
belastet werden. Diese Belastung geht auf die Anhebung des
gesetzlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung zum 1. Januar
2011 zurück. Dabei wurde der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent
erhöht. Von dem aktuellen Beitragssatz entfallen 8,2 Prozent auf die
Arbeitnehmer, die anderen 7,3 Prozent werden von den Arbeitgebern
getragen.

Durch den Wechsel zu einer Krankenkasse mit garantierter
Prämienausschüttung können die Bürger ihre Zusatzbelastung jedoch
ganz oder teilweise kompensieren, rät die Kasse. Die garantierte
Prämienausschüttung entspricht dem Gegenteil eines Zusatzbeitrags und
wird den Mitgliedern der jeweiligen Kasse automatisch gutgeschrieben,
ohne dass sie eine zusätzliche Verpflichtung eingehen. Derzeit
schütten vier Krankenkassen – darunter drei bundesweit geöffnete –
eine solche Prämie aus.

Bei der hkk beträgt die garantierte Prämienausschüttung 60 Euro
für das Jahr 2011 – die aktuell höchste Ausschüttung, die von
gesetzlich Krankenversicherten überall in Deutschland in Anspruch
genommen kann. Wer unterjährig Mitglied wird, bekommt die Prämie
anteilig für jeden Monat der Mitgliedschaft ausbezahlt. Zudem ist die
hkk die einzige Kasse, welche die Prämie bereits das dritte Jahr in
Folge ausschüttet. „Im Vergleich zu Kassen, die einen Zusatzbeitrag
von monatlich 8 Euro verlangen, erhöht sich der Vorteil sogar auf 156
Euro“, erklärt hkk-Vorstand Michael Lempe. „Aufgrund unserer
außergewöhnlich soliden Finanzen werden wir unseren Mitgliedern auch
2012 vergleichbare Preisvorteile bieten können.“

Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse jeweils zum Ablauf
des übernächsten Kalendermonats wechseln. Beispielsweise ist bei
einer Kündigung im Januar ein Wechsel zum 1. April möglich. Einzige
Voraussetzung ist, dass das Mitglied mindestens 18 Kalendermonate bei
derselben Kasse versichert war. Darüber hinaus besteht ein
Sonderkündigungsrecht, sobald eine Kasse ankündigt, dass sie
erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen bestehenden
Zusatzbeitrag anhebt.

Über die hkk: Die bundesweit geöffnete hkk zählt mit mehr als
335.000 Versicherten und 25 Geschäftsstellen zu einer der 40 größten
gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und bietet zahlreiche
Extraleistungen, zum Beispiel bei der Vorsorge. Dass hkk-Kunden
dauerhaft Geld sparen, bestätigt das Deutsche Finanz-Service Institut
(DFSI) mit Rang eins für die Beitragsstabilität und „sehr gut“ für
die Finanzkraft (Focus Money 35/2010). Gleichzeitig bescheinigen
unabhängige Tests eine hohe Kundenzufriedenheit (Wert 1,77 beim M+M
Versichertenbarometer 2010; Service-Zertifizierung „gut“ beim TÜV
nord).

Pressekontakt:
hkk Erste Gesundheit, Martinistr. 26, 28195 Bremen
Holm Ay, Pressesprecher, Tel.: (0421) 3655-1000
Simone Richter, stellvertr. Pressesprecherin,
Tel.: (0421) 3655-1001
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