Beitragsanpassung 2017 in der privaten Krankenversicheurng

Frau Daniela Zimmermann, ist eine von ca. 300 staatlich zugelassenen
Versicherungsberatern/innen bundesweit (Zulassung gem. §34e GewO).
Die Beratung durch die Versicherungsberaterin grenzt sich ganz klar von der übrigen
Versicherungswelt ab, da es Versicherungsberatern nicht erlaubt ist, Provisionen von
Versicherungsunternehmen anzunehmen. Die Beraterin kommt somit in keinen
Interessenskonflikt und steht dem Versicherungskunden objektiv, unabhängig und
kompetent zur Seite.

Bezogen auf die aktuelle Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung möchte die Versicherungsberaterin auf das Recht des Tarifwechsels hinweisen. Seit 2016 soll jeder Versicherte ab 55 Jahre automatisch über das Wechselrecht aufgeklärt werden. „Das Versicherungsunternehmen wird Sie aus Eigeninteresse nicht über alle möglichen Tarife, in die Sie wechseln können, informieren. Sie können sich auf die Angebote der Versicherer nicht verlassen. Der Vermittler wird wenig Interesse haben, den Versicherten zu helfen, denn auch er möchte sein Einkommen nicht schmälern“, erklärt Frau Zimmermann.

Wie ein Kompass führt die Versicherungsberaterin mit über 20-jähriger Berufserfahrung
Ihre Mandanten durch den Tarifdschungel der privaten Krankenversicherung.
Die Beraterin prüft Verträge auf ein ausgeglichenes Preis-/Leistungsverhältnis und eine
bedarfsgerechte Vertragsgestaltung. Setzt Tarifwechsel bei Versicherungsunternehmen
durch. Immer mit dem Blick auf die besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen ihrer
Mandanten. Prüft Angebote, die ihre Mandanten von Vermittlern oder
Versicherungsunternehmen erhalten, u.v.m..

Die Beratung durch Frau Daniela Zimmermann läßt sich ganz problemlos per Telefon und Post abwickeln. (nähere Informationen unter www.versicherungsberaterin34e.de)