Beitrag zum Thema Erbschleicherei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Traumberuf Erbschleicher!?“

Beitrag zum Thema Erbschleicherei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Traumberuf Erbschleicher!?“
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt. Er vertritt deutschlandweit als ausgewiesener Spezialist im Thema „Erbschleicherei“ außergerichtlich und gerichtlich Betroffene, insbesondere Personen, die aufgrund von Erbschleicherei finanziell geschädigt sind. Diese Schädigung geschieht beispielsweise dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat.

In diesem Zusammenhang gibt es besondere Fragestellungen zu beantworten, die viele Rechtsanwälte aus ihrer täglichen Praxis nicht kennen. Es geht dabei häufig um Zusammenhänge mit medizinischen Themen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht. Für mich ergeben sich aus der Praxis immer wieder folgende Überlegungen:

_Erbschleicherei ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen in Deutschland geworden._

Das hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen wird die Gesellschaft immer älter und Erbschleicher finden ihre Opfer insbesondere bei Personen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihren Erkrankungen „angreifbar“ sind, denen aber auch ein Ansprechpartner fehlt. Zudem werden derzeit erhebliche Vermögenswerte vererbt, sodass es sich für Erbschleicher lohnt, die Betroffenen mit viel Zeitaufwand zu beeinflussen. Auch der fehlende Familienzusammenhalt ist relevant.

_Wahrscheinlich kennen auch Sie einen Fall der Erberschleichung in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis._

Erbschleicherei ist kein Randphänomen mehr. Vielmehr werden immer mehr Fälle bekannt, auch durch eine stärkere Presseberichterstattung, die ich deutschlandweit fördere. Aufgrund meiner Expertise werde ich für bekannte Sendungen angefragt (beispielsweise zuletzt ZDF Frontal).

_Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen als gesetzlicher Erbe keinen Rechtsanspruch auf das Erbe._

Erbschleicherei wird auch dadurch begünstigt, dass innerhalb der Familie das Risiko einer Enterbung nicht gesehen wird und viele Familien die Erbschleicherei nicht oder viel zu spät erkennen. Eine Erbschleicherei lässt sich aufhalten, wenn man rechtzeitig reagiert. Beginnt man erst im Erbfall, den Vorgang prüfen zu lassen, wird es schwieriger. Aber auch hier gibt es häufig mehrere rechtliche Schritte, die man vornehmen kann.

_Ein Erbschleicher kann Ihnen in letzter Minute noch das vermeintliche Erbe wegnehmen._

Ich kenne Fälle aus unserer Praxis, in denen eine Millionenerbschaft durch ein Testament am Tag vor dem Erbfall auf den Erbschleicher übertragen wird und der eigentliche Erbe leer ausgeht. Dieser Situation kann man mit einer guten erbrechtlichen Testamentsgestaltung vorbeugen. Ist das nicht geschehen, kann auch eine langjährige Beziehung oder ein enges familiäres Band die Erbschleicherei manchmal nicht verhindern.

_Entscheidend ist, dass der echte Wille des Erblassers an höchster Stelle stehen soll._

Erbschleicher-Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung des Betroffenen durch eine Beeinflussung und häufig eine damit einhergehende Erkrankung beeinträchtigt ist. Nur wenn dies von Anfang an rechtlich richtig aufgearbeitet wird, gibt es eine Chance gegen Erbschleicher. Folgende Maßnahmen sind für meine Praxis von besonderer Bedeutung:

* Strafrechtliche Schritte gegen Erbschleicher
* Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens
* Lebzeitige Vermögensnachfolge
* Das bindende Testament
* Die Rückforderung von Schenkungen
* Die Suche nach dem besten Rechtsweg
* Angriff auf die Person des Erbschleichers
* Das Privatgutachten zur Testierunfähigkeit
* Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte
* Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie erreichen uns unter muenchen@rechtsanwalt-thieler.de oder 089/44-232-990.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Erbrecht, Schenkungsrechht, Immobilienrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, sowie Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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