Bei Limited Gründungen zählt auch Sicherheit und Reaktionszeit

Bei Limited Gründungen zählt auch Sicherheit und Reaktionszeit

Um das Vertrauen bei einer Gründung zu stärken, betreibt die in Deutschland im Bereich der Treuhandgesellschaften führende Limited-Gründungs- und
Betreuungsagentur First Jenty Ltd. & Co. KG seit Juli 2010 ein „Registered
Office“ komplett in Eigenregie in Hull, England. Formal ändert sich für den
Kunden eigentlich nichts, trotzdem erhöht es die Sicherheit und
Reaktionszeit bei der Gesellschaftsführung enorm. Wir haben somit das Heft
des Handelns für den Kunden komplett in der Hand, so Geschäftsführer und
Rechtsanwalt Johannes Hilmes.

Damit betreut die Gründungsagentur unter jenty.de ihre Kunden – bis auf die
Rechtsberatung – rundum in komplett eigener Verantwortung, ohne auf
Drittdienstleister im Bereich der Gründung und der Betreuung von britischen
Limiteds angewiesen zu sein. Kürzere Laufzeiten, digitales Postmanagement
und weitere Mehrwertdienste vor Ort in England sollen damit den Kunden, die
eine Limited betreiben oder eine Limited gründen möchten, direkt und ohne
Umwege zu gute kommen.

Als einen Mehrwertdienst bietet die First Jenty Ltd. & Co. KG die sogenannte
„Restauration“ von im britischen Register gelöschten Companies an. Eine
ungewollte Löschung kann beispielsweise dann eintreten, wenn die
Betreuungsagentur einer Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland die in
England erforderlichen Pflichtmeldungen, zum Beispiel einen Annual Return,
nicht oder nur mit großer Verzögerung durchführt. Zur Verhinderung solcher
Zwangslöschungen, die auch mit negativen Rechtsfolgen im Land des
geschäftlichen Mittelpunktes zwangsläufig verbunden ist, verfügen wir schon
seit längerem über ein mehrschichtig gesichertes Datenbanksystem mit
intelligenter, bewährter Erinnerungsmethodik. Auch hier zeigt sich deutlich
die Notwendigkeit vor Ort in England zu sein.“, laut Hilmes.