
Leistet der Kunde beim Autokauf eine Anzahlung, so ist diese Anzahlung bei der späteren Insolvenz des Autohauses grundsätzlich gefährdet – Insolvenzrecht Dresden
Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden
Nach § 103 Abs. 1 InsO hat bei einem beiderseitig noch nicht erfüllten Kaufvertrag der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, ob der den Kaufvertrag erfüllt.
Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden
In der aktuellen Presse ist zu lesen, dass auch größere Autohäuser in Insolvenz gehen.
Namentlich genannt seien:
-Mercedes-Händler Schulz AG in Rothenburg an der Wünne (7 Standorte, 55,5 Mio EUR Jahresumsatz)
-Autohaus König GmbH & Co KG in Wunsiedel (18 Standorte, ca. 600 Mitarbeiter)
-Autohaus Lust GmbH Zittau (Opel, Citrön, Honda, mit 3 Handelsorten)
Eine Insolvenz greift mit Sonderregelungen der Insolvenzordnung in die verschiedenen Rechtsverhältnisse ein. Dies gilt vor allem auch für Autokaufverträge, die noch nicht vollständig abgewickelt sind.
Wir wollen hier den Fall behandeln, dass ein Autokäufer für sein Fahrzeug eine Anzahlung geleistet hat und anschließend Insolvenzantrag gestellt wird und es schließlich zur Insolvenzeröffnung kommt.
Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden
Für die verschiedenen Ablaufphasen bedarf es einer stufenweisen rechtlichen Beurteilung:
1.Mit Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug entstehen zunächst nur gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Verkäufer schuldet Besitzverschaffung und Übertragung des Eigentums.
2.Leistet der Kunde eine Anzahlung (z. B. 5.000,00 EUR), so wird dieser Betrag regelmäßig dem Geschäftskonto des Autohändlers gutgeschrieben.
3.Wird nun der Insolvenzantrag gestellt, dann läuft das sogenannte Eröffnungsverfahren an. Dieses Eröffnungsverfahren dauert im Durchschnitt 1 – 2 Monate. Im Falle der Betriebsfortführung wird regelmäßig vorläufige Insolvenz angeordnet. Der Kaufvertrag bleibt unverändert.
Die Erhebung einer Klage des Kunden auf Erfüllung des Kaufvertrags oder auf Rückabwicklung des Kaufvertrags mit Rückzahlung macht im Prinzip keinen Sinn.
4.Mit Eröffnung der Insolvenz kommt § 103 InsO zur Anwendung. Hiernach hat nun der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, den Vertrag zu erfüllen. Über er das Wahlrecht aus, so wird der Vertrag vollständig abgewickelt.
§ 103 InsO dient insbesondere der Massesicherung und der Massemehrung. Der Insolvenzverwalter entscheidet also im Einzelfall, ob der Vertrag durchgeführt wird.
Man wird tendenziell sagen können, je höher die Anzahlung war, desto weniger wahrscheinlich ist die Durchführung des Vertrags.
5.Wird der Kaufvertrag nicht durchgeführt, bleibt dem Käufer nur die Anmeldung seiner Anzahlung als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle.
Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden
„Der Kunde sollte eine möglichst kleine Anzahlung leisten. Befindet sich der Kfz-Brief bei der Bank, kommt auch Direktzahlung dorthin gemäß Vereinbarung in Betracht. Gesondert zu prüfen sind Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer/Inhaber/Verkläufer.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Weitere Informationen unter:
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de