Bei finanziellen Schäden durch die Vulkanaschewolke können Fördermittel helfen

Wenn der Geschädigte trotz Vorsorgemaßnahmen und versuchter Selbsthilfe unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten ist, aus der er sich auch in absehbarer Zeit nicht allein befreien kann, kann eine staatliche Förderung in Betracht kommen. Zuvor muß eine Finanzhilfeaktion eingeleitet worden sein.
Der Schaden muß je Einzelfall eine Mindestsumme, z.B. 5.000,- EUR übersteigen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses oder auch in Einzelfällen in Form eines Darlehens. Je nach Förderprogramm kann sie z.B. bis zu etwa 1/3 des entstandenen und nachgewiesenen Schadens betragen. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion müssen die Anträge bei zuständigen Institutionen gestellt werden.
Dabei gilt jedoch: niemand hat einen Rechtsanspruch auf Fördermittel, die fördernden Institutionen entscheiden fallweise.
Die Unternehmensberatung foerderplan.eu rät, möglichen staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Je nach Programm werden Versicherungsleistungen oder Leistungen Dritter hierauf angerechnet. Der Sitz der Unternehmensberatung foerderplan.eu ist in Lippstadt, Westfalen, eine Beratung erfolgt deutschlandweit.