Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer Crusius: „Fehlerprävention durch offene Fehlerkultur fördern, statt Pfuschvorwürfe gegen Ärzte“

Berlin, 04.04.2018 – „Wir Ärzte können Patienten
keine Heilung versprechen, wohl aber, dass wir uns mit ganzer Kraft
für ihre Heilung, für die Qualität ihrer Behandlung und damit für
ihre Sicherheit einsetzen.“ Das sagte heute Dr. Andreas Crusius,
Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der
Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 in Berlin. Dass Ärzte
diesem Versprechen gerecht werden, belegen die vielfältigen von der
Ärzteschaft entwickelten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
Fehlerprophylaxe. Qualitätszirkel, Peer-Reviews aber auch Konsile,
Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie
anonyme Fehlermeldesysteme gehören in medizinischen Einrichtungen
längst zum Alltag. „Am wichtigsten für die Patientensicherheit ist
aber, dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung
bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen
und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“, so Crusius. Zahl der
festgestellten Fehler im Promillebereich Dies gelte insbesondere in
einem immer stärker von Behandlungsdruck und ökonomischen Vorgaben
geprägten Gesundheitssystem. Für das Erhebungsjahr 2016 meldet das
Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den
Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte
jährlich in den Praxen. „Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der
Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei
Dank im Promillebereich“, sagte Crusius. Jeder Fehler sei einer zu
viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche
Schicksale stehen. Dennoch gebe es für Panikmache und Pfuschvorwürfe
keinen Grund. Beides schade der mittlerweile gut etablierten offenen
Fehlerkultur und damit der Fehlerprävention in der Medizin.

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete,
haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2017
bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen
Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639). Es lag in 2.213 Fällen
ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245). Davon wurde in 1.783
Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache
für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des
Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845). Die
häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten,
waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und
Sprunggelenkfrakturen. In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler /
Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen
Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

„Von den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung
durch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen profitieren
sowohl Patienten als auch Ärzte“, sagte Prof. Dr. Walter
Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. In den
Einrichtungen seien hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die
gemeinsam mit Juristen prüften, ob ein Behandlungsfehlervorwurf
gerechtfertigt sei oder nicht. Die Verfahren seien niedrigschwellig
und für alle beteiligten Parteien unbürokratisch. Patienten müssten
lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das Verfahren sei für sie
kostenfrei.

Auch Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, hat gute Erfahrungen
mit den Stellen gemacht. Er empfiehlt seinen Klienten das
Schlichtungsverfahren nicht nur weil es für sie kostenfrei ist. Ein
maßgeblicher Aspekt sei die Objektivität, mit der es betrieben werde
sowie die dahinter stehende medizinische und juristische Expertise.
Wenn es nach einem Schlichtungsverfahren doch vor Gericht gehe,
erweise sich die medizinisch-fachliche Bewertung des
Behandlungsgeschehens fast ausnahmslos als gerichtsfest.

Weitere Informationen zu den Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie zur
Behandlungsfehlerstatistik können im Internet unter http://www.bundes
aerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/
abgerufen werden.

Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell