Befähigte Person zur Prüfung von lüftungstechnischen Anlagen

Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (Befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend auf- geführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahr- genommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.
Betrieb und Wartung von lüftungstechnischen Anlagen setzen um- fassendes Wissen in der Lüftungs- und Klimatechnik voraus, welches in diesem Seminar auch vermittelt wird. Sie werden vertraut mit den grundlegenden Besonderheiten und den Brandschutzan- forderungen von lüftungstechnischen Anlagen und Geräten sowie mit den hygienischen Anforderungen an das Raumklima.
Neben den rechtlichen Grundlagen und dem technischen Grund- wissen lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Bauelemente und die Lüftungstechnik kennen. Begri￿ffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch wer- den typische Probleme und die erforderliche Dokumentation be- handelt.
Im Rahmen dieses Seminars am 06.-07.11.2012 werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet und kennen die regelmäßig anfallenden Wartungs- und Inspektionsarbeiten an raumlufttechnischen An- lagen und Geräten. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person

Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:

http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-11-841-2.html

Weitere Informationen unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-11-841-2.html