Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz

Die rechtlichen Grundlagen, die Behandlung der technischen Anforderungen an die Betriebsmittel (Zündschutzarten) und die Vorschriften zur Installation, dem Betreiben, Warten und Prüfen elektrischer Anlagen bilden die Themenschwerpunkte des Praxis-Seminars „Elektrischer Explosionsschutz gemäß ATEX und BetrSichV“ vom 2.9. – 4.9.2015 in Hamburg. Für Personen mit ausreichender Berufserfahrung bietet dieses Seminar zusätzlich die Möglichkeit, sich mit dem neuesten Stand der Technik auf dem Gebiete des Explosionsschutzes vertraut zu machen. Dieses Wissen kann im Rahmen einer Prüfung am dritten Veranstaltungstag nachgewiesen werden. Damit wird die Voraussetzung (Typ A nach TRBS 1203) erfüllt, durch den Arbeitgeber zu einer befähigten Person ernannt zu werden. Diese Personen sind befähigt für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 Betriebssicherheitsverordnung.

Gemäß der TRBS 1203 und auch gemäß der neuen Betriebssicherheitsverordnung müssen befähigte Personen ihre Kenntnisse auf aktuellem Stand halten. Dies kann geschehen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen. Ein Zeitrahmen, in welchem Zeitraum das zu wiederholen ist, ist nicht vorgegeben.
In der DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) ist angegeben, dass das mit Arbeiten an elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen betraute Personal „regelmäßig“ an einschlägigen Schulungen teilnehmen muss. Auch hier ist ein Zeitraum nicht vorgegeben.

Für Planer, Sicherheitsingenieure, Überwacher und Betreiber elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist es elementar, sich stets auf dem neuesten Stand der Technik zu befinden sowie mit der aktuellsten Vorschriftenlage bestens vertraut zu sein.

Das Seminar wird geleitet von Dipl.-Ing. Jan Brandwijk vom TÃœV Rheinland Industrie Service GmbH.

Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-1 oder im Internet unter http://www.hdt-essen.de/W-H010-09-648-5