Beate Raudies: Rentnerinnen und Rentner bei der Steuererklärung entlasten!

Zum morgigen (31.05.2018) Stichtag für die Abgabe von
Einkommensteuererklärungen sagt die finanzpolitische Sprecherin der
SPD-Landtagsfraktion, Beate Raudies:

Morgen heißt es auch für viele Seniorinnen und Senioren in
Schleswig-Holstein wieder: Höchste Zeit, die Steuererklärung
einzureichen! Aber ist dies in Zeiten der Digitalisierung wirklich
noch immer notwendig? Da die Rentenversicherungsträger ihre Daten
längst elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln, könnte das
Finanzamt die Einkommensteuer in vielen Fällen auch eigenständig
festsetzen.

Möglich ist dies bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Dort können
Rentnerinnen und Rentner bereits seit rund einem Jahr freiwillig auf
die Abgabe einer Steuererklärung verzichten, wenn sie ausschließlich
Renteneinkünfte beziehen. Das Verfahren wird von den Rentnerinnen und
Rentnern als echte Entlastung empfunden. Es wird bereits in rund
2.400 Fällen genutzt.

Die SPD fordert deshalb die Landesregierung mit einem Antrag auf,
dieses sogenannte Amtsveranlagungsverfahren auch in
Schleswig-Holstein einzuführen. Jamaika redet in Sonntagsreden gern
viel von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Service für die Bürger.
Echte Erfolge muss man aber mit der Lupe suchen. Mit unserem
Vorschlag könnte Jamaika nun endlich etwas für den Bürokratieabbau
tun und die Seniorinnen und Senioren im Land wirklich entlasten.

Antragstext: Drucksache 19/734 Schleswig-Holsteinischer Landtag –
19. Wahlperiode

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, spätestens zum
Veranlagungszeitraum 2019 ein Pilotprojekt zur Einführung eines
sogenannten Amtsveranlagungs-verfahrens für Empfängerinnen und
Empfänger von Altersversorgungsleistungen im Sinne des § 22a
Einkommensteuergesetz (EStG) auf den Weg zu bringen. Die Erfahrungen
des erfolgreichen Pilotprojekts aus Mecklenburg-Vorpommern sind dabei
einzubeziehen.

Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, die
Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern aufzugreifen, das Verfahren
gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern weiter zu
entwickeln. Ziel ist, dass möglichst viele Seniorinnen und Senioren
unbürokratisch steuerentlastende Tatsachen geltend machen können.

Begründung

Die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern wendet im Rahmen eines
Pilotprojektes seit rund einem Jahr das sogenannte
Amtsveranlagungsverfahren für Steuererklärungen von Rentnerinnen und
Rentnern an. Dabei kann das Finanzamt die Einkommensteuer
eigenständig festsetzen, wenn ausschließlich Einkünfte aus Leistungen
der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, der landwirtschaftlichen
Alterskassen, der berufsständischen Versorgungskassen, von
Pensionsfonds oder Pensionskassen oder von Versicherungsunternehmen
erzielt und auf die Abgabe einer Steuererklärung ausdrücklich
verzichtet wurde. Da die Höhe der Rentenbeträge vom
Rentenversicherungsträger gemäß § 22a EStG elektronisch an das
Finanzamt übermittelt wird, kann die Steuerfestsetzung allein anhand
der übermittelten Daten durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird
vielfach als echte Entlastung empfunden und wird in
Mecklenburg-Vorpommern bereits in rund 2.400 Fällen genutzt.

Derzeit ist es jedoch noch nicht möglich, mit diesem vereinfachten
Verfahren in Papierform vorliegende Bestätigungen über Spenden und
haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen.
Daher wird die Landesregierung aufgefordert, einer entsprechenden
Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zu folgen und das
Amtsveranlagungsverfahren zusammen mit dem Bund und den anderen
Bundesländern entsprechend weiterzuentwickeln. Beate Raudies und
Fraktion

Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell