
Seit der Entscheidung des BGHs vom 13.5.2014 versuchen viele Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühren zurück zu erlangen. Häufig beißen sie bei ihrer Bank allerdings auf Granit und bekommen diesbezüglich Ablehnungsschreiben. Das Argument der Banken: Die Urteilsbegründung des BGH liegt noch immer nicht vor. Dieses Argument gehört allerdings der Vergangenheit an, denn das Urteil wurde mittlerweile samt Begründung veröffentlicht. Die Banken allerdings geben nicht auf und suchen nach „Schlupflöchern“ um die Rückzahlungen an tausende Bankkunden zu vermeiden. Sie behaupten, die Bearbeitungsgebühren seien durch sogenannte Individualvereinbarungen zustande gekommen und versuchen damit, das Vorliegen einer allgemeinen Geschäftsbedingung zu umgehen. Die Urteile des BGH beziehen sich nämlich auf eben genannte AGBs, welche spezielle Anforderungen zu Transparenz und Verständlichkeit erfüllen müssen. Die sogenannten „individuellen Vereinbarungen“ dürften hingegen hinfällig sein, denn das würde voraussetzen, dass der jeweilige Bankkunde bei der Kreditvereinbarung aktiv mit seiner Bank die Bearbeitungsgebühren verhandelt hat. Und genau das liegt in den wenigsten Fällen vor.
Bankkunden dürfen sich durch die Versuche der Banken, die Bearbeitungsgebühren einzubehalten, keinesfalls abschrecken lassen, denn die Entscheidung des BGHs ist eindeutig. Sollten Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich an uns – wir vom Kredithilfeverein e.V. unterstützen Sie gern ohne Kostenrisiko und holen Ihre Bearbeitungsgebühren für Sie zurück!