Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die
Ankündigungen Apples zur Änderung der Geschäftsbedingungen im
App-Geschäft am 10. Juni 2011 „als substantielle Verbesserung“
begrüßt.
Dazu gehört vor allem das Angebot eines Newsstands. Dieser
exklusive Kiosk bedeutet eine eigenständige Vertriebsplattform für
digitale Presseerzeugnisse, der die Angebote der Verlage im
allgemeinen App-Universum für die Nutzer deutlich sichtbarer macht.
Zu den Verbesserungen zählt für Abo-Angebote weiter der Entfall
des In-App-Kaufzwangs. Verlage können jetzt außerhalb der
App-Abonnements diese anbieten und verkaufen, ohne dies parallel auch
im App-Store tun zu müssen. Sie können Abos außerhalb von iTunes zu
anderen Preisen verkaufen als im App Store, auch wenn sie auf beiden
Wegen Abos anbieten. Die Aufhebung der Preisvorgaben gibt den
Verlagen die notwendigen Spielräume für Bündelungs- und
Promotionsangebote. Weiterhin untersagt bleibt, mit Links innerhalb
der App zu Verkaufsangeboten von digitalen Produkten und Abonnements
außerhalb der App zu verlinken.
Gesprächsbedarf sehen VDZ und BDZV vor allem beim Thema
Kundenbeziehung, die nach wie vor von Apple allein beansprucht wird.
Dabei ist die volle Kundenbeziehung für das Vermarktungsgeschäft der
Verlage unerlässlich. „Auch wenn dieser Punkt noch nicht
zufriedenstellend gelöst ist, hat sich Apple jetzt deutlich auf die
Verlage zubewegt und die Argumente der Verleger wirken lassen“, so
die Verlegerverbände.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
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