Ohne Annäherung der gegenseitigen Positionen sind
die Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) und den
Manteltarifvertrag (MTV) für Redakteure an Tageszeitungen heute in
Berlin auf den 8. Dezember 2010 vertagt worden.
In der zweiten Verhandlungsrunde machte der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erneut deutlich, dass angesichts
der schwierigen wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen
der Branche Einsparungen auch bei den Personalkosten unumgänglich
seien. „Die tarifbasierten Kosten müssen gesenkt werden“, betonte der
Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen. Nur so könne es
gelingen, den Flächentarifvertrag zu erhalten.
Die Verleger stellen sich – bei einer Laufzeit von drei Jahren –
einen Tarifabschluss mit zwei Komponenten vor; und zwar eine für
bestehende Arbeitsverhältnisse und eine zweite für neu begründete
Arbeitsverhältnisse.
Für bestehende Arbeitsverhältnisse soll die notwendige Einsparung
über den MTV erfolgen. Das bedeute, erläuterten die Arbeitgeber, dass
der derzeit geltende GTV strukturell unverändert bleibe, die
laufenden Monatsgehälter damit nicht angetastet würden. Für die
ersten beiden Jahre der Laufzeit sei eine maßvolle Einmalzahlung pro
Jahr denkbar, für das dritte Jahr eine maßvolle prozentuale Erhöhung.
Verlage, die auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten, sollen dann
die Möglichkeit haben, die beiden Einmalzahlungen Jahresleistung und
Urlaubsgeld zu einem Monatsbezug zusammenzufassen. Unter dieser
Voraussetzung könne der Altersversorgungstarifvertrag für die
Laufzeit des Tarifabschlusses fortgeschrieben werden.
Größere Veränderungen streben die Verleger bei den neu begründeten
Arbeitsverhältnissen an. Sie betreffen sowohl den GTV wie auch den
MTV.
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