Konsequenzen für deutsche Pflanzenzüchter existenzbedrohend
Bonn, 18. März 2011. Der Bundesrat fordert in seiner heutigen Entschließung von der Bundesregierung eine Ausdehnung von Haftungsregelungen für das Einführen und Inverkehrbringen von konventionellem Saatgut. Danach sollen Züchtungsunternehmen oder Saatenhändler für GVO-Spuren in Saatgut haften, unabhängig davon, ob sie diese Einträge auch tatsächlich verursacht haben. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) lehnt eine solche unsachgemäße Verschärfung der bestehenden Regelungen ent-schieden ab.
Eine Verschärfung des Haftungsrechts führt zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung für Züchtungs- und Saatenhandelsunternehmen, durch die ihre Zukunftsfähigkeit substanziell bedroht und ein Strukturwandel in dieser Branche absehbar ist. Gerade für kleine und mittelständische Händler und Züchter kann bereits ein einziger (ungerechtfertigter) Haftungsfall aufgrund seiner weitreichenden wirtschaftlichen Folgen existenzbedrohend sein“, beklagt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.
Durch die weltweit zunehmende Bedeutung gentechnisch veränderter Pflanzen im Anbau und der Verarbeitung steigt auch ihr Anteil an den globalen Warenströmen. Damit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass die politisch vorgegebene, aber wissenschaftlich unhaltbare Nulltoleranz für GVO-Spuren im Saatgut von der europäischen Landwirtschaft nicht eingehalten werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass nach Auffassung der deutschen Pflanzenzüchter auch sogenannte falsch positive Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden können. „Hier müssen die Lösungsstrategien ansetzen. Harmonisierte Methoden für Probenahme und Analytik zur Vereinheitlichung und verlässlichen Reproduzierbarkeit von Ergebnissen sind unbedingt notwendig“, fordert Schäfer.