BDO Position zu den diskutierten EU-Vorschlägen zur Abschlussprüfung

BDO begrüßt die Grünbuch-Vorschläge von
EU-Kommissar Barnier: „Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung.
BDO wird sich konstruktiv am weiteren Verfahren beteiligen.“

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO begrüßt die bisher in der
Presse bekannt gewordenen Vorschläge der EU-Kommission zur
Regulierung der Abschlussprüfung von großen kapitalmarktorientierten
Unternehmen – sog. „Public Interest Entities“ (PIE). Dem
überwiegenden Teil der Pläne Michel Barniers, Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der EU-Kommission, steht BDO
grundsätzlich positiv gegenüber oder hält sie für diskussionswürdig.

„Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge gehen aus unserer Sicht
in die richtige Richtung. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die zur
Förderung des öffentlichen Vertrauens in die Abschlussprüfung
beitragen, deren Glaubwürdigkeit steigern, die Qualität sichern und
die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers garantieren. Wir werden uns
konstruktiv am weiteren Verfahren beteiligen“, betont der
Vorstandsvorsitzende der BDO AG, Dr. Holger Otte

Steigerung der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der
Abschlussprüfer

Die Kommission will die Mitgliedsstaaten verpflichten, eine vom
Berufstand völlig unabhängige Berufsaufsicht einzurichten. BDO hält
diesen Vorschlag für richtig. Es kommt darauf an, in Deutschland eine
Berufsaufsicht zu etablieren, die international als unabhängig
angesehen wird. Hier sollte aber eine Lösung gefunden werden, die
sich ebenfalls mit dem deutschen Kammerwesen vereinbaren lässt.
Darüber hinaus wird die Forderung zur Einführung eines „longform
reports“, eines ausführlichen Prüfungsberichts in Europa nach
deutschem Muster, unterstützt.

„Der Vorschlag zur generellen Begrenzung der Honorare für
„non-audit services“, also Beratungsleistungen, auf 10% des
Prüfungshonorars, entspricht einer von BDO bereits erhobenen
Forderung, wobei wir uns bisher für eine Begrenzung auf lediglich 5%
ausgesprochen hatten“, sagt Vorstandschef Dr. Holger Otte.

Positiv aufgefasst wird auch das Vorhaben, den Umsatz des
Wirtschaftsprüfers, der mit einem einzelnen Mandanten erzielt wird,
auf höchstens 20% des gesamten Jahresumsatzes zu begrenzen. Dieser
Ansatz ist zudem weniger streng als die derzeitig geltende deutsche
Regelung.

Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung muss
gefördert werden

Die Absicht der Kommission, europaweit ein so genanntes Joint
Audit einzuführen, bei dem für große kapitalmarktorientierte
Unternehmen mindestens zwei Abschlussprüfer bestellt werden müssen,
unterstützt BDO. Im Vordergrund steht hierbei vor allem die Stärkung
des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine von zwei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemeinsam durchgeführte
Abschlussprüfung. Bei einem Joint Audit überwachen sich die
beteiligten Prüfungsgesellschaften auch gegenseitig fachlich und
prüferisch ergänzend, was zur Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
beiträgt und das Know-How für die Prüfung von PIE, Banken und
Versicherungen auf eine breitere Basis stellt.

Auch den Vorschlag zur Einführung einer externen Rotation des
Wirtschaftsprüfers, bei dem aber der Prüfer fest für zwei bis fünf
Jahre bestellt wird, betrachtet BDO als diskussionswürdig. Eine feste
mehrjährige Bestelldauer des Abschlussprüfers ist sinnvoll, da
dadurch dessen Position gegenüber dem geprüften Unternehmen
unabhängiger wird.

Positive Haltung zu Market-Monitoring – Direkte Markteingriffe
gehen zu weit

Einige Punkte der Vorschläge werden dennoch als kritisch
betrachtet: BDO lehnt beispielsweise den Vorschlag der Kommission ab,
großen Prüfungsgesellschaften zu verbieten, für ihre
Prüfungsmandanten überhaupt Beratungsleistungen zu erbringen. Es
besteht kein Grund dafür, sehr große
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Erbringung von
Beratungsleistungen an Prüfungsmandanten stärker zu beschränken, als
dies für andere Wirtschaftsprüfer der Fall ist.

Der Plan der EU-Kommission, ein regelmäßiges „Market Monitoring“,
also eine regelmäßige Untersuchung des Marktes für Prüfungen von PIE,
durchzuführen, wird von BDO begrüßt. Der direkte Eingriff in
bestehende Gesellschaften geht jedoch zu weit, da davon ausgegangen
werden kann, dass Fehlentwicklungen ausreichend über
kartellrechtliche Marktbegrenzungen verhindert werden können.

Zur Information:

BDO ist die führende mittelständisch geprägte Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern
und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Mit rund
1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft
nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen
und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und
höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige
internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den
Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende
kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO AG ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
ist die einzige der weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
knapp 47.000 Mitarbeitern in 119 Ländern präsent. Im Jahr 2010
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 3,9 Mrd. Euro.

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