
Mitgliederversammlung und Kongress des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) finden in diesem Jahr in Timmendorfer Strand an der Ostsee statt. Von Montag, dem 5. Mai bis Mittwoch, dem 7. Mai trifft sich die Branche, um Neues aus dem Verband zu hören, um das Netzwerk zu pflegen und um sich über die wichtigsten Themen zur Zukunft der Branche zu informieren. BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann: „Der Kongress hat auch in diesem Jahr ein erstklassiges Programm und ausgezeichnete Redner. Die vielen bereits eingegangenen Anmeldungen machen deutlich, dass der Kongress sich in vielen Kalendern fest etabliert hat.“
Sowohl der Rückblick auf das vergangene als auch der Ausblick auf das laufende Jahr mit seinen neuen, sich bereits abzeichnenden Herausforderungen prägen die Themen des Kongresses. Zwar wurde die öffentliche Debatte um die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes Verbraucherzentralen im sogenannten Konzern-Inkasso durch das Urteil des Bundesgerichtshofes im Februar beendet. Dennoch ist eine gründliche juristische Aufarbeitung der BGH-Entscheidung notwendig. Beim Kongress übernimmt das Professorin Dr. Christine Osterloh-Konrad von der Universität Tübingen. Sie befasst sich in ihrem Vortrag mit der juristischen und der gesellschaftlichen Relevanz des Urteils. Die vorausgegangene Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg bezieht sie dabei ausdrücklich mit ein.
Auch die kommenden Ereignisse werfen ihre Schatten voraus und werden ausführlich thematisiert. Frank-Michael Goebel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht, hat sich mit dem Koalitionsvertrag der sich abzeichnenden neuen Regierung beschäftigt. In seinem Vortrag blickt er auf die sich daraus ergebenden Neuerungen und Herausforderungen.
Insbesondere eine Formulierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkasso (VVInkG) stößt auf Unverständnis in der Branche. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es dazu: „Wir evaluieren die Inkasso-Reform von 2021 und gehen gegen fortbestehenden Missbrauch vor.“ Schon als diese Formulierung zum ersten Mal in den Arbeitsgruppenergebnissen auftauchte, hatte der BDIU den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt, dass dies einer Vorverurteilung gleichkomme. Schlimmer noch, der Satz unterstreiche, dass mit dem Thema Inkasso offenbar einseitig und undifferenziert umgegangen werde.
Anke Blietz-Weidmann: „Wir sind die ersten, die applaudieren, wenn den schwarzen Schafen, die es noch gibt, das Handwerk gelegt wird. Wir gehen daher davon aus, dass die BDIU-Mitgliedsunternehmen mit der in der Formulierung enthaltenen Unterstellung nicht gemeint sind.“
Dennoch, so Blietz-Weidmann weiter, müsse die neue Bundesregierung überlegen, wie sinnvoll es sein kann, derartige Vorurteile unreflektiert, undifferenziert und unsubstantiiert zu übernehmen: „Für uns sieht das so aus, als umfasse die Initiative zur Stärkung der Wirtschaft alle außer uns.“ Das sei aber schon deshalb fatal, weil das Inkasso längst ein systemrelevantes Element der Wirtschaftstätigkeit und aus vielen Unternehmen gar nicht wegzudenken sei. Im Verband sei man daher gespannt, wie die Evaluation des VVInkG ablaufen werde, und kündigte trotz des Unverständnisses die konstruktive Zusammenarbeit an.
Ebenfalls auf der Agenda für den Kongress am Timmendorfer Strand steht das Thema Identitätsdiebstahl und Personenverwechslungen. Auch wenn die Identitätsklärung in der übergroßen Mehrheit der Inkassoverfahren sehr zuverlässig funktioniere, gäbe es noch immer Fälle, in denen Fehler passieren oder mit krimineller Energie versucht wird, Verbraucher und Unternehmen zu betrügen. Unter Leitung des Vorsitzenden des Datenschutzausschusses, Thomas Schauf, befasst sich eine Diskussionsrunde mit der Zusammenarbeit von Inkasso, Adressdienstleistern und Auskunfteien.
„Es sind noch ein paar Plätze beim BDIU Kontress25 frei“, sagt Blietz-Weidmann und lädt alle Interessierten ein, zu prüfen, ob eine Teilnahme noch in den Kalender passt.
Alle Informationen rund um den Kongress, die Themen und die Redner gibt es auf der Webseite des Kongresses. Auch der Zugang zum Anmeldeformular ist dort einfach zu finden: https://www.inkasso.de/events
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450 Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa 15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 33 Millionen Forderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. In 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband, weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und als Partner des US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.
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